504/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 15.10.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ricarda Berger, Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schluss mit Gender-Ideologie an Schulen!
Sprache ist nicht nur ein Mittel zur Verständigung, sondern Ausdruck unserer Kultur, unserer Geschichte und unserer gemeinsamen Identität. Die deutsche Sprache wird jedoch zunehmend durch künstliche Eingriffe ideologisch überformt. Das sogenannte „Gendern“ – ob mittels Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder anderer Sonder-zeichen – stellt keine natürliche Entwicklung dar, sondern ist ein politisch motiviertes Experiment mit unserer Muttersprache.
Diese Praxis führt nicht zu mehr Verständigung, sondern im Gegenteil: zu Verwirrung, Brüchen in der Lesbarkeit und neuen Barrieren für Menschen, die auf klare und eindeutige Sprache angewiesen sind. Selbst der Rat für deutsche Rechtschreibung, das maßgebliche Gremium für die Sprachregeln im deutschsprachigen Raum, betont ausdrücklich, dass Sonderzeichen wie Genderstern, Unterstrich oder Doppelpunkt nicht Teil des amtlichen Regelwerks sind und dort auch keinen Platz haben.[1]
In Schulen ergeben sich daraus spezifische Probleme: Schulbücher, die gegendert geschrieben sind – insbesondere mit Schrägstrichen und Binnenzeichen – beein-trächtigen das flüssige Lesen massiv. Texte wirkten „zerhackt“ und erschweren vor allem Kindern mit Lernschwierigkeiten das schnelle Erfassen von Sinn und Inhalt. Zudem beklagen Eltern, dass gegenderte Aufgabenstellungen in Übungs- und Prüfungsaufgaben zu Irritationen führen und im schlimmsten Fall Leistungs-bewertungen beeinflussen könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass in allen approbierten Schulbüchern und sonstigen Schulmaterialien die geschlechtergerechte Schreibung ausschließlich nach den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung erfolgt und dass insbesondere auf die Verwendung von Gender-zeichen, Gender-Gap-Symbolen, Binnenformen oder sonstigen Sonderzeichen verzichtet wird, da diese den Vorgaben zur guten Lesbarkeit gemäß § 9 Abs 1 der Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichts-mitteln widersprechen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Bildungsausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/ (aufgerufen am 25.09.2025)