507/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 15.10.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Markus Leinfellner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schutz des Frauensports – Teilnahmepflicht nach dem biologischen Geschlecht
Zu den zentralen Zielsetzungen von „Sport Austria“ sowie zahlreichen nationalen Sportverbänden zählt die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im sportlichen Bereich. Insbesondere sollen Mädchen und Frauen darin bestärkt werden, sportliche Aktivitäten aufzunehmen, eine Laufbahn im Leistungssport anzustreben und gleichberechtigte Chancen auf sportlichen Erfolg, finanzielle Unterstützung und mediale Präsenz zu erhalten.
Diese Entwicklung wird jedoch massiv gefährdet, wenn biologische Männer in Frauen-wettbewerben antreten dürfen. Im Allgemeinen unterscheiden sich Frauen nämlich körperlich von Männern durch eine geringere Körpergröße und ein niedrigeres Körper-gewicht. Auch Organe wie Herz, Lunge und Atemwege sind im Verhältnis kleiner, was mit einer höheren Herzfrequenz sowie einer geringeren Blutmenge und Hämoglobin-konzentration einhergeht. Daraus ergibt sich im Durchschnitt ein etwa zehnprozentiger Unterschied in der körperlichen Leistungsfähigkeit.[1]
Dieser Unterschied zeigt sich seit einigen Jahren immer deutlicher: Biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren, gewinnen Frauenwettkämpfe und nehmen Sportlerinnen damit Medaillen und Chancen. Besonders dramatisch ist dies in Kontakt-sportarten zu beobachten: Solche Vorgänge haben mit fairem Sport nichts mehr zu tun, sondern gefährden Zukunftschancen von Frauen im Sport.
Auch im österreichischen Breiten- und Vereinssport zeigen sich bereits vergleichbare Herausforderungen. In Wien schließen sich zunehmend Personen mit männlicher biologischer Herkunft, die sich als Frauen identifizieren, Frauenfußballmannschaften an. Da eindeutige Regelungen fehlen, nehmen sie nicht nur am Training, sondern auch an offiziellen Spielen teil.[2]
Frauen, die jahrelang hart trainieren, sehen sich plötzlich im Nachteil, was nicht nur unfair ist, sondern auch ihre Gesundheit gefährden kann. Zahlreiche internationale Sportverbände – darunter FINA[3] und World Athletics[4] – haben daher Maßnahmen ergriffen, um den Frauensport zu schützen und auf biologisch fundierte Kriterien zu bestehen.
Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, physischen Unversehrtheit und beruflichen Perspektiven von Sportlerinnen in Österreich ist die Einführung klar definierter rechtlicher und sportpolitischer Rahmenbedingungen dringend erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, die Teilnahme an geschlechtergetrennten Wett-bewerben und Vereinsbewerben nach dem biologischen Geschlecht verbindlich zu regeln. Es ist sicherzustellen, dass biologische Männer nicht bei reinen Frauenwett-bewerben antreten dürfen, um Sportlerinnen vor Benachteiligung, Gesundheits-gefährdung und Verlust von Chancengleichheit zu schützen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gleichbehandlungsausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.medizinpopulaer.at/bewegungsapparat-sport/maennersport-frauensport/ (abgerufen am 06.10,2025)
[2] https://kurier.at/chronik/wien/frauenfussball-sport-fussball-oefb-transgender/403061671 (aufgerufen am 06.10.2025)
[3] https://gender.at/int-gender-fina-fuer-fairness-und-chancengleichheit-im-frauensport/ (aufgerufen am 06.10.2025)
[4] https://worldathletics.org/news/press-releases/world-athletics-launches-new-stakeholder-consultation-on-female-eligibility (aufgerufen am 06.10.2025)