509/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 15.10.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Michael Fürtbauer, Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen und Entlastung von Kleinbetrieben bei Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz sieht zum Schutz schwangerer und stillender Arbeit-nehmerinnen sowie deren Kinder eine Reihe von Beschäftigungsverboten vor. Diese sind in ihrer Zielsetzung – die gesundheitliche Absicherung und Vorsorge – unein-geschränkt notwendig und gesellschaftlich unbestritten. In der praktischen Anwendung führen sie jedoch insbesondere in Kleinbetrieben sowie in bestimmten Branchen zu erheblichen Herausforderungen.
Ab Bekanntgabe einer Schwangerschaft dürfen Arbeitnehmerinnen in zahlreichen Tätigkeitsfeldern ihre Arbeit nicht weiter ausüben. Hierzu zählen unter anderem das Heben und Tragen schwerer Lasten, Arbeiten unter Rauchbelastung, Akkord- und Fließbandarbeiten ab der 20. Schwangerschaftswoche, Tätigkeiten unter extremen klimatischen Bedingungen, Arbeiten mit erhöhtem Unfall- oder Gesundheitsrisiko, der Umgang mit giftigen Stoffen oder Strahlen, stehende Tätigkeiten ab der 20. Schwangerschaftswoche sowie Tätigkeiten mit dauerhafter Sitzpflicht. Hinzu kommen die gesetzlichen Einschränkungen in Bezug auf Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie das Tätigkeitsverbot in der Betreuung von Kleinkindern bis zum dritten Lebens-jahr zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken.
Diese Schutzbestimmungen sind medizinisch wie arbeitsrechtlich begründet, führen jedoch in der betrieblichen Praxis häufig dazu, dass schwangere Arbeitnehmerinnen über längere Zeiträume gänzlich freigestellt werden müssen. Für die betroffenen Frauen entstehen dadurch vor allem eine strukturelle Benachteiligung am Arbeits-markt, da Arbeitgeber Schwangerschaften als wirtschaftliches Risiko betrachten.
Kleine Betriebe mit nur wenigen Mitarbeitern sehen sich zudem mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, da die notwendige Freistellung ohne ausreichende finanzielle Abfederung erfolgt. Dies führt in der Praxis zu einem Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Anspruch auf umfassenden Schutz der Schwangeren einerseits und der wirtschaftlichen Realität vieler Betriebe andererseits.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, Maßnahmen zu setzen, die den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen sichern und zugleich die wirtschaftlichen Belastungen insbesondere für Kleinbetriebe abfedern. Dabei soll insbesondere gewährleistet werden,
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.