51/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.02.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
betreffend Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie
BEGRÜNDUNG
Die Außer-Haus-Verpflegung hat einen relevanten Anteil am heimischen Lebensmittelmarkt: Etwa 4 Millionen Essen werden täglich in der Außer-Haus-Verpflegung ausgegeben. Etwa ein Drittel der Haushaltsausgaben für Essen und (alkoholfreie) Getränke entfällt auf den Konsum in Cafés und Restaurants. Damit ist die Außer-Haus-Verpflegung ein relevanter Markt, wenn es darum geht den Konsum heimischer Produkte zu steigern.
Eine Befragung der Arbeiterkammer aus 2023 zeigt, dass Herkunft bzw. Regionalität für 85% der Konsument:innen wichtig in ihrer Kaufentscheidung sind. Derzeit ist eine Herkunftskennzeichnung aber nur teilweise auffindbar: Im Supermarkt ist die Herkunftskennzeichnung EU-rechtlich für unverarbeitetes Frischfleisch sowie für Frischeier vorgeschrieben. Unter dem Grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch wurde in Österreich nach langen Diskussionen mit September 2023 endlich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die Gemeinschaftsverpflegung eingeführt. Seitdem muss die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukten, sowie Eiern in solchen Speisen angegeben werden, wo die genannten tierischen Produkte einen qualitativen Bestandteil darstellen oder als Ganzes oder als Beilage angeboten werden. Zudem wurde für freiwillige Herkunftsauslobungen in der Gastronomie eine Dokumentations- und Nachweispflicht im Fall einer Kontrolle eingeführt. Das war ein erster Meilenstein, der die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für mehr als die Hälfte der gesamten Außer-Haus-Verpflegung eingeführt hat. Nun ist es an der Zeit, den nächsten Schritt zu tun und diese Angaben auf die gesamte Gastronomie auszuweiten.
Es muss klargestellt werden, dass eine Herkunftskennzeichnung bzw. eine Herkunft Österreich noch nicht automatisch eine bessere Haltung darstellt. Die beiden Kennzeichnungen sollten im Sinne der Transparenz für Konsument:innen nicht vermischt werden. Gleichzeitig darf „Herkunft Österreich“ nicht suggerieren, dass diese einhergeht mit deutlich höheren Tierwohlstandards als in anderen Ländern, insbesondere wenn dies nicht auch wirklich der Fall ist.
Dennoch kann eine Herkunftskennzeichnung ein Treiber für Verbesserungen im Tierschutz sein: Nur wenn ausreichend Nachfrage nach heimischen Produkten besteht, ist es für die Bäuerinnen und Bauern möglich, den erhöhten Arbeitsaufwand für bessere Haltung über den Produktpreis honoriert zu bekommen. Die Einführung der Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie ist damit auch ein wichtiges Argument, um höhere gesetzliche Mindeststandards in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Österreich zu erwirken.
Im Fall von Kalbfleisch ist außerdem ein Rückgang der Transporte von Kälbern ins Ausland zu erwarten. Österreich importiert doppelt so viel Kalbfleisch, wie es Kälber exportiert. Mit einer Aufzucht und Mast der Kälber aus der Milchviehhaltung könnten zahlreiche tierquälerische Transporte von viel zu jungen Kälbern vermieden werden. Dafür braucht es aber auch Nachfrage. Derzeit stammen etwa 60% des in Österreich verzehrten Kalbfleischs aus dem Ausland, in der Gastronomie ist der Anteil noch höher. Der Großteil kommt dabei aus den Niederlanden, wo den Tieren notwendige Nährstoffe, vor allem Eisen, vorenthalten werden, um das Fleisch weiß zu halten. Bei artgerechter Haltung und Fütterung hingegen wird das Fleisch rötlich.
Aufgrund der hohen Wichtigkeit von Herkunft und Regionalität für die Konsument:innen ist zu erwarten, dass der Anteil an heimischen tierischen Produkten in der Gastronomie im Fall einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung steigen würde. Dies wäre ein wichtiger Beitrag, um die Anzahl der Kälbertransporte zu reduzieren und die deutliche Erhöhung von Tierhaltungsstandards in Österreich voranzutreiben. Jedenfalls ist eine Herkunftskennzeichnung im Sinne der Transparenz für Konsument:innen, um überhaupt erst die Möglichkeit einer bewussten Entscheidung einzuräumen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier, sowie deren Verarbeitungsprodukte, per Verordnung in der gesamten Gastronomie ab 1.9.2025 einzuführen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.