511/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 15.10.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Manuel Litzke, BSc
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einführung des Herkunftslandprinzips für Medizinstudenten in Österreich
Die medizinische Versorgung in Österreich steht vor erheblichen Herausforderungen. Ein zentraler Aspekt ist der Mangel an in Österreich ausgebildeten Ärzten, die nach ihrem Studium im Land verbleiben und zur langfristigen Aufrechterhaltung der Gesund-heitsversorgung beitragen. Aktuell sind von den rund 15.380 Medizinstudenten an österreichischen Hochschulen 5.482, also rund 35 Prozent, aus dem Ausland. Das sind deutlich mehr als die rechtlich verankerten 25% für EU- und Drittstaats-angehörige. Der Großteil der ausländischen (v.a. deutschen) Studenten, nämlich drei Viertel, verlässt Österreich nach Abschluss des Studiums wieder.[1]
Diese Situation wird durch die unterschiedlichen Zulassungsbeschränkungen in den Herkunftsländern der Studenten verschärft. In Deutschland beispielsweise erschwert der Numerus clausus vielen Studieninteressierten den Zugang zum Medizinstudium. Diese weichen auf österreichische Universitäten aus, was dazu führt, dass heimischen Maturanten Studienplätze verwehrt bleiben. Ein in Mindestzeit absolvierter Medizin-studienplatz kostet den österreichischen Steuerzahler mindestens 360.000 Euro.[2] Wenn Absolventen nach dem Studium das Land verlassen, bedeutet dies einen erheblichen Verlust für das österreichische Gesundheitssystem.
Ein 2023 von Universitätsprofessor Walter Obwexer erstelltes Gutachten zeigt auf, dass Österreich die Zulassungsbeschränkungen des jeweiligen Heimatlandes auf ausländische Studierende anwenden darf. Dies bedeutet, dass nur jene deutschen Studenten in Österreich Medizin studieren dürften, die auch in Deutschland einen Studienplatz erhalten würden.[3] Durch die Einführung des Herkunftslandprinzips soll sichergestellt werden, dass mehr Medizinstudienplätze für österreichische Maturanten zur Verfügung stehen, somit kann auch ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Ärztemangels in Österreich gesetzt werden.
Die FPÖ hat bereits mehrfach in der Vergangenheit die Einführung des Herkunftsland-prinzips gefordert, um die Benachteiligung österreichischer Studenten zu beenden und den freien Hochschulzugang zu gewährleisten. So hat auch LH Johanna Mikl-Leitner die Notwendigkeit zur Einführung eines solchen Herkunftslandprinzips eingesehen und Anpassungen diesbezüglich gefordert. Folglich ist davon auszugehen, dass es seitens der ÖVP den Willen gibt, dem aktuell untragbaren Zustand ein Ende zu bereiten und der skizzierten Neuregelung der Zulassung zum Medizinstudium in Österreich zuzustimmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die notwendigen Maßnahmen gesetzt werden, um das Herkunftslandprinzip für die Zulassung zum Medizinstudium in Österreich einzuführen. Dabei ist sicherzu-stellen, dass ausländische Studienbewerber nur dann zum Medizinstudium in Österreich zugelassen werden, wenn sie auch im Herkunftsland die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Ziel ist es, die Anzahl der für österreichische Maturanten verfügbaren Medizinstudienplätze nachhaltig zu erhöhen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung zuzuweisen.