512/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 15.10.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Eigenverantwortung statt Bevormundung – Nein zur allgemeinen Helmpflicht für EScooterfahrer

 

 

Die ÖVP-SPÖ-NEOS-Bundesregierung plant, eine allgemeine Helmpflicht für Benutzer von E‑Scootern einzuführen.[1] E‑Scooter haben sich in den letzten Jahren vor allem in Städten als praktisches Verkehrsmittel für kurze Distanzen etabliert. Sie schließen Lücken im Verkehrssystem und ermöglichen eine unkomplizierte, flexible und alltagstaugliche Fortbewegung ganz im Sinne von Mikromobilität. Eine starre allgemeine Helmpflicht würde die Inanspruchnahme dieses Angebots jedoch massiv einschränken und seinen eigentlichen Zweck konterkarieren.

 

Für erwachsene Bürger ist eine allgemeine Helmpflicht nicht zu rechtfertigen. Mündige Bürger müssen selbst entscheiden können, ob sie beim Fahren eines E‑Scooters einen Helm tragen oder nicht. Der Staat darf nicht jede persönliche Entscheidung durch zusätzliche Verbote und Vorschriften regeln, auch wenn das offenbar nicht dem staatspolitischen Verständnis der Austro-Ampel entspricht. Analog zur bestehenden Regelung im Fahrradverkehr könnte eine Pflicht allenfalls für Kinder (bis 12 Jahre) vorgesehen werden. Eine Einschränkung für Erwachsene wäre hingegen ein unnötiger Eingriff in Eigenverantwortung und persönliche Freiheit.

 

Darüber hinaus ist eine allgemeine Helmpflicht praxisuntauglich. E‑Scooter werden zumeist für spontane und kurze Fahrten genutzt. Besonders im Bereich der Leih-Scooter, die für den sofortigen Einsatz gedacht sind, würde eine Helmpflicht den Nutzen faktisch zunichtemachen, da niemand für kurzfristige Fahrten ständig einen Helm mit sich führt. Die Anbieter von Leih-Scootern haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Helmpflicht die Nutzung stark verringern und damit den Erfolg dieser Form der Mobilität erheblich schmälern würde.[2]

 

Auch die rechtliche Einordnung spricht gegen eine Sonderregelung. E‑Scooter sind de facto gemäß § 88b StVO Fahrrädern gleichgestellt. Während für Fahrräder keine allgemeine Helmpflicht für Erwachsene gilt, wäre eine Sonderregelung ausschließlich für E‑Scooter unverhältnismäßig und sachlich nicht begründbar. Hinzu kommt, dass viele Bürger die geplante Helmpflicht nicht als sinnvolle Schutzmaßnahme, sondern vielmehr als Versuch empfinden, durch neue Strafen zusätzliche Einnahmen für den Staat zu erzielen. Dadurch entsteht jedenfalls der Eindruck einer verdeckten Massen-steuer, die das Vertrauen in eine gerechte Verkehrspolitik weiter schwächt.

 

Anstatt mit Überregulierung und Sanktionen auf individuelle Mobilität zu reagieren, sollte die Politik auf Information und die Förderung freiwilliger Schutzmaßnahmen setzen. Eine allgemeine Helmpflicht für Erwachsene ist weder notwendig noch zweckmäßig und würde vor allem die Alltagstauglichkeit von E‑Scootern untergraben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der Einführung einer allgemeinen Helm-pflicht für E‑Scooterfahrer abzusehen und das Prinzip der Eigenverantwortung der Bürger zu respektieren. Eine Helmpflicht soll – analog zur bestehenden Fahrrad-regelung – ausschließlich für Kinder unter 12 Jahren geprüft werden. Für Erwachsene ist eine generelle Helmpflicht strikt abzulehnen. Statt neuer Vorschriften und Strafen sind Maßnahmen zur Aufklärung und zur freiwilligen Nutzung von Schutzausrüstung zu setzen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zuzuweisen.



[1]    https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/19943595/aus-fuer-e-mopeds-und-helmpflicht-auch-fuer-bikes-und-scooter-geplant (aufgerufen am 02.10.2025)

[2]    https://www.diepresse.com/20127587/helmpflicht-fuer-e-bikes-und-e-scooter-sinnvoll-oder-kontraproduktiv (aufgerufen am 02.10.2025)