513/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 15.10.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Maximilian Weinzierl, Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
Junge Österreicher, die ihren Grundwehrdienst leisten, übernehmen in einer heraus-fordernden Lebensphase Verantwortung für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes. Sie stellen ihr persönliches Wohl oft hinten an, um ihren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres zu leisten. Dieses Engagement verdient nicht nur Respekt und Anerkennung, sondern auch eine faire und zeitgemäße finanzielle Abgeltung.
Derzeit liegt das Entgelt für Grundwehrdiener jedoch deutlich unter dem Niveau der Mindestsicherung. Das bedeutet: Junge Männer, die sich für einen Dienst an der Republik Österreich entscheiden, erhalten weniger finanzielle Abgeltung als Personen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, aber staatliche Unterstützung beziehen. Eine solche Ungleichbehandlung ist weder nachvollziehbar noch gerecht. Sie vermittelt das falsche Signal – nämlich, dass tatkräftiger Einsatz und Verantwortung für das Gemein-wohl finanziell weniger wert sind als passiver Leistungsbezug.
Es darf nicht sein, dass in Österreich jene, die Dienst an der Republik leisten, schlechter gestellt sind als Personen, die keinen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft erbringen, wie etwa Asylberechtigte. So erhalten Asylberechtigte, je nach Bundesland, bis zu rund 1.200 €[1] pro Monat an Mindestsicherung, während Grundwehrdiener nur rund 600 €[2] monatlich für ihren Dienst erhalten. Diese Schieflage untergräbt das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, das für eine funktionierende und gerechte Gemeinschaft unverzichtbar ist.
Eine Anhebung der Bezüge für Grundwehrdiener auf zumindest die Höhe der Mindestsicherung ist daher dringend notwendig. Sie wäre ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung und würde die Attraktivität des Bundesheeres als Ausbildungs- und Charakterbildungsstätte für junge Menschen erheblich stärken.
Gerade in diesen herausfordernden Zeiten muss der Staat jene besonders unterstützen und würdigen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und aktiv zum Schutz österreichischen Bevölkerung beizutragen. Ein angemessenes Entgelt ist Ausdruck dieser Wertschätzung und ein notwendiger Schritt, um Fairness, Respekt und das Leistungsprinzip wieder ins Zentrum staatlichen Handelns zu rücken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher das Entgelt für Grundwehrdiener zumindest auf die Höhe der Mindestsicherung angehoben wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.