52/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.02.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
betreffend Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie
BEGRÜNDUNG
Die Außer-Haus-Verpflegung hat einen relevanten Anteil am heimischen Lebensmittelmarkt: Etwa 4 Millionen Essen werden täglich in der Außer-Haus-Verpflegung ausgegeben. Etwa ein Drittel der Haushaltsausgaben für Essen und (alkoholfreie) Getränke entfällt auf den Konsum in Cafés und Restaurants. Damit ist die Außer-Haus-Verpflegung ein relevanter Markt, wenn es darum geht den Konsum heimischer Produkte zu steigern.
Eine Befragung der Arbeiterkammer aus 2023 zeigt, dass Herkunft bzw. Regionalität für 85% der Konsument:innen wichtig in ihrer Kaufentscheidung sind. Derzeit ist eine Herkunftskennzeichnung aber nur teilweise auffindbar: Im Supermarkt ist die Herkunftskennzeichnung EU-rechtlich für unverarbeitetes Frischfleisch sowie für Frischeier vorgeschrieben.
Unter dem Grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch wurde in Österreich nach langen Diskussionen mit September 2023 endlich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die Gemeinschaftsverpflegung eingeführt. Seitdem muss die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukten, sowie Eiern in solchen Speisen angegeben werden, wo die genannten tierischen Produkte einen qualitativen Bestandteil darstellen oder als Ganzes oder als Beilage angeboten werden. Zudem wurde für freiwillige Herkunftsauslobungen in der Gastronomie eine Dokumentations- und Nachweispflicht im Fall einer Kontrolle eingeführt. Das war ein erster Meilenstein, der die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für mehr als die Hälfte der gesamten Außer-Haus-Verpflegung eingeführt hat. Nun ist es an der Zeit, den nächsten Schritt zu tun und diese Angaben auf die gesamte Gastronomie auszuweiten.
Für die Bäuerinnen und Bauern, die unter niedrigen Erzeuger:innenpreisen und geringen Einkommen leiden, wäre die Einführung der Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie ein wichtiger Hebel, um ihre Vermarktungsbedingungen zu verbessern. Derzeit stammen etwa 60% des in Österreich verzehrten Kalbfleischs aus dem Ausland, in der Gastronomie ist der Anteil noch höher. Der Großteil kommt dabei aus den Niederlanden, wo den Tieren notwendige Nährstoffe, vor allem Eisen, vorenthalten werden, um das Fleisch weiß zu halten. Bei artgerechter Haltung und Fütterung hingegen wird das Fleisch rötlich.
Aufgrund der hohen Wichtigkeit von Herkunft und Regionalität für die Konsument:innen ist zu erwarten, dass der Anteil an heimischen tierischen Produkten in der Gastronomie im Fall einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung steigen würde. Dies könnte erheblich zu einer Verbesserung der Position der Bäuer:innen in der Wertschöpfungskette beitragen. Weil derzeit etwa doppelt so viel Kalbfleisch importiert wird, wie Österreich an Kälbern exportiert, ist auch zu erwarten, dass Kälbertransporte ins Ausland reduziert werden. Ebenso ist die Erhöhung der gesetzlichen Mindeststandards in der Tierhaltung, wie sie in der Schweine- und auch Mastrinderhaltung aufgrund der anhaltenden Kritik an Vollspaltenbuchten bevorstehen, für die Bäuer:innen mit einer erhöhten Inlandsnachfrage leichter zu bewerkstelligen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier, sowie deren Verarbeitungsprodukte, per Verordnung in der gesamten Gastronomie ab 1.9.2025 einzuführen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.