521/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 15.10.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

 

betreffend den 4. Zyklus des Universal Periodic Review (UPR) Mechanismus Österreichs

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Universelle Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ist ein zentrales Instrument zur Evaluierung der Menschenrechtslage in allen Mitgliedstaaten. Österreich wird sich im 4. UPR-Zyklus voraussichtlich im Jänner 2026 erneut dieser Überprüfung unterziehen.

Im Rahmen der bisherigen Zyklen (2009, 2015 und 2021) wurden zahlreiche Empfehlungen an Österreich ausgesprochen, die unter anderem den Schutz vor Diskriminierung, die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Gleichstellung der Geschlechter, Maßnahmen gegen Rassismus und Hassverbrechen, den Umgang mit Minderheiten, Asyl- und Fremdenrecht, den Kampf gegen Gewalt an Frauen sowie wirtschaftliche und soziale Rechte betreffen.

Während einzelne Empfehlungen in der Zwischenzeit umgesetzt wurden, fehlt es weiterhin an einer systematischen, transparenten und öffentlich nachvollziehbaren staatlichen Aufarbeitung der offenen Empfehlungen. Zwar hat die Zivilgesellschaft – insbesondere die Österreichische Liga für Menschenrechte – mit Unterstützung der Volksanwaltschaft und des Zukunftsfonds durch die Einrichtung des UPR-Tools (https://liga.or.at/upr) ein öffentlich zugängliches Monitoring-Instrument geschaffen, das Informationen über die Umsetzung der Empfehlungen bietet. Dennoch ist bislang unklar, in welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung selbst die bisherigen Empfehlungen umgesetzt hat und welche Ressorts dabei Verantwortung tragen.

Bedauerlich ist, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) entgegen einer Zusage im 3. UPR-Zyklus (2020) keinen nationalen Zwischenbericht beim Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) eingereicht hat. Dies stellt ein Defizit in Bezug auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Umsetzungsfortschritte dar.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) trägt als koordinierende Stelle der UPR-Berichterstattung eine zentrale Verantwortung, den Staatenbericht in enger Abstimmung mit anderen Ressorts, der Zivilgesellschaft und der Volksanwaltschaft zu erstellen. Um die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des UPR-Prozesses zu stärken, ist es wesentlich, dass Österreich im bevorstehenden 4. Zyklus transparent Rechenschaft über den Umsetzungsstand früherer Empfehlungen ablegt und eine klare Strategie für künftige Verbesserungen der Menschenrechtslage entwickelt.

In diesem Zusammenhang sollte die Bundesregierung auch die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte in Erwägung ziehen, der auf den Ergebnissen des UPR-Verfahrens aufbaut, bestehende menschenrechtliche Strategien bündelt und einen kohärenten, ressortübergreifenden Rahmen für die Umsetzung und das Monitoring menschenrechtlicher Verpflichtungen schafft.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, eine nationale UPR-Folgeprozessstrategie zu erarbeiten, die konkrete Maßnahmen, Zeitpläne, Zuständigkeiten und Ressourcen zur Umsetzung der angenommenen Empfehlungen enthält.

Weiters wird die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert, einen nationalen Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der Empfehlungen spätestens zwei Jahre nach dem 4. UPR-Zyklus zu veröffentlichen, zivilgesellschaftliche Monitoring-Initiativen, insbesondere das UPR-Tool der Österreichischen Liga für Menschenrechte, durch eine institutionelle Unterstützung zu fördern und in den nationalen Folgeprozess einzubinden.

Darüber hinaus soll der Menschenrechtsausschuss des Nationalrates regelmäßig über den Stand der Erstellung des Staatenberichts, den Umsetzungsfortschritt und geplante Maßnahmen informiert werden und es soll nach Abschluss des 4. UPR-Verfahrens (voraussichtlich Jänner 2026) dem Nationalrat ein Bericht über die Ergebnisse, die angenommenen Empfehlungen sowie die geplanten Umsetzungsmaßnahmen vorgelegt werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft vorgeschlagen.