524/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 15.10.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde

betreffend finanzielle Absicherung des Wohnschirms

 

BEGRÜNDUNG


Wohnungslosigkeit ist eine der schwerwiegendsten Formen von Armut. Wer seine Wohnung verliert, verliert weit mehr als ein Dach über dem Kopf – oft auch soziale Kontakte, Stabilität und gesundheitliche Sicherheit. Daher ist es entscheidend, Wohnungslosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen.

Dazu braucht es rasche, unbürokratische und zielgerichtete Hilfe für Menschen, die durch Mietrückstände oder unbezahlte Energiekosten in eine existenzielle Notlage geraten. Genau hier setzt das erfolgreiche Instrument des Wohnschirms an: Er unterstützt Menschen dabei, ihre Wohnung zu behalten, bevor es zu Stromabschaltungen oder Delogierungen kommt.

Das Programm hat sich in den vergangenen Jahren als wirksames und menschliches Instrument der Sozialpolitik bewährt. Tausende Menschen konnten damit rechtzeitig vor drohender Wohnungslosigkeit geschützt werden.
Auch die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat in einer jüngsten Pressekonferenz die Arbeit des Wohnschirms ausdrücklich gelobt und die große Wirksamkeit des Projekts hervorgehoben – gleichzeitig aber angekündigt, dass ab 2027 keine Finanzierung mehr vorgesehen ist.

Diese widersprüchliche Haltung ist politisch unverständlich und sozial unverantwortlich.

Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten, wachsender Wohnungsnot und Energiearmut ist der Rückzug des Bundes aus dieser Verantwortung ein massiver Rückschritt in der Armutsbekämpfung.

Projekte wie der Wohnschirm oder das Konzept „Housing First“ haben bewiesen, dass zielgerichtete Sozialpolitik wirksam, effizient und menschlich sein kann. Es geht dabei nicht nur um kurzfristige Krisenintervention, sondern um nachhaltige Existenzsicherung und soziale Stabilität. Wenn die Finanzierung solcher Programme endet, drohen in den kommenden Jahren mehr Delogierungen, mehr Wohnungslosigkeit und höhere Folgekosten für die öffentliche Hand.

Statt funktionierende Instrumente abzuschaffen, muss die Bundesregierung die langfristige und verlässliche finanzielle Absicherung des Wohnschirms garantieren und ihn dauerhaft im Sozialbudget verankern.

Nur so kann verhindert werden, dass Menschen in existenzielle Not geraten, weil sie kurzfristig ihre Miete oder Energiekosten nicht begleichen können. Das ist nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch ökonomisch sinnvoll – denn Prävention ist immer günstiger als spätere Krisenintervention. Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

A N T R A G

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Wohnschirm als erfolgreiches Instrument der Prävention von Wohnungslosigkeit dauerhaft finanziell abzusichern und seine Finanzierung über das Jahr 2026 hinaus sicherzustellen.

Dabei ist insbesondere zu gewährleisten, dass:

     der Wohnschirm als fixer Bestandteil der Armutsbekämpfungsstrategie fortgeführt wird,

     die finanzielle Ausstattung langfristig gesichert wird,

     dafür eine finanzielle Beteiligung von Eigentümer:innen und/oder Bundesländern geprüft wird,

     die Zusammenarbeit mit Ländern, Gemeinden und Sozialorganisationen stabil fortgesetzt wird und

     ergänzend Maßnahmen wie „Housing First“ gestärkt und weiter ausgebaut werden, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu verhindern.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.