525/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 15.10.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Barbara Neßler, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gleiche Chancen auf Familienplanung: Social Egg Freezing legalisieren

 

BEGRÜNDUNG

 

2015 wurde das Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG) beschlossen, das die Rahmenbedingungen zur Nutzung künstlicher Befruchtung und Familienplanung festlegt. Bereits 2014 hat die Bioethikkommission empfohlen, die Methoden des Social Egg Freezings für Frauen in Österreich zu öffnen[1] und dies 2023 erneut offiziell bekräftigt[2]. Die Familienplanung gehört zum Grundrecht auf Privat- und Familienleben und ist in Österreich durch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprechend verfassungsrechtlich abgesichert. Das Grundrecht auf Privatsphäre umfasst ebenso die selbstbestimmte Entscheidung für eine medizinische Behandlung. Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist daher ein Grundrecht aller Frauen, das weder in die Grundrechte noch Grundfreiheiten anderer eingreift – ein Verbot des Social Egg Freezings für Frauen zur Unterstützung der eigenen Familienplanung ist laut Bioethikkommission daher „sachlich unangebracht“[3].

 

Das Einfrieren der eigenen Eizellen auch ohne medizinische Indikation (Social Egg Freezing) erlaubt es Frauen mit Kinderwunsch, ihre Fertilität zu verlängern – Eizellen können bewahrt und später im Leben verwendet werden, wenn sie Schwierigkeiten haben, auf natürlichem Wege schwanger zu werden, eine Partnerschaft fehlt oder andere, oft strukturelle, Umstände eine frühere Schwangerschaft unmöglich machen. Selbst wenn aufgrund gesundheitlicher Erkrankungen wie Endometriose das medizinische Einfrieren unbefruchteter Eizellen einer Frau irgendwann erlaubt ist, dauert es bis zur Diagnose im Schnitt mehrere Jahre – biologisch wertvolle Jahre, in denen es für Frauen bereits legal sein muss, sie zum Einfrieren möglichst vieler gesunder Eizellen nutzen und damit die Chance auf eine erfolgreiche Befruchtung und Schwangerschaft erhöhen zu können. Die Einschränkung auf medizinisch indizierte Gründe ist demnach nicht begründbar und auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil Männer eigene Samenzellen dagegen sehr wohl einfrieren lassen können. „My Body, My Choice“ muss für jede Frau und in allen Fragen der Familienplanung, auch der künstlichen Fortpflanzung, gelten – die Legalisierung des Social Egg Freezings hilft dabei, die systemimmanente Benachteiligung von Frauen zu beenden und ihre reproduktive und körperliche Autonomie zu stärken.

 

In einer modernen, liberalen und pluralistischen Gesellschaft sollte es keine Frage sein, dass alle Frauen in Bezug auf ihre Grundrechte gleichbehandelt werden und genauso gleichberechtigt wie Männer. Die „Anpassung an die Realität“, wie es die Direktorin der Universitätsklinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin in Innsbruck, Bettina Tóth, nennt[4], ist schon lange überfällig. Denn im weltweiten und europäischen Vergleich ist Österreich einmal mehr Schlusslicht und eines der letzten Länder, in dem das prophylaktische Einfrieren der eigenen Eizellen ohne medizinische Indikation nicht erlaubt ist – Frauen sehen sich somit aktuell gezwungen, für diese Behandlung ins Ausland zu gehen, was für sie einerseits unnötige Strapazen birgt und andererseits sozioökonomische Ungleichheiten innerhalb unserer Gesellschaft verstärkt. Hier gilt es, durch die gesetzliche Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes rasch Abhilfe zu schaffen und parallel durch die Schaffung finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten, z.B. durch einen Fonds oder Behandlungsangebote von öffentlichen Stellen, sozialer Ungerechtigkeit unmittelbar entgegenzuwirken.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) zuzuleiten, die es Frauen erlaubt, eigene Eizellen zum Zwecke einer späteren Befruchtung aus Gründen der Familienplanung auch ohne medizinische Indikation entnehmen und einfrieren (kryokonservieren) zu lassen."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.



[1] Egg Freezing: Frau zwischen "Brutmaschine" und Selbstbestimmung - Forschung & Geschlecht - derStandard.at › dieStandard

[2] Einfrieren von Eizellen – Stellungnahme der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt an den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen – 25. September 2023

[3] Ebenda, S. 1.

[4] Falter" Nr. 25 / 2025 vom 18.06.2025, S. 18.