526/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 15.10.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend Implementierung des telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs in Österreich
BEGRÜNDUNG
Die sogenannte Fristenregelung war 1975 ein wichtiger Meilenstein im Kampf für Frauenrechte. Doch 50 Jahre später ist sie leider nunmehr trauriges Zeichen für die konservative Fortschrittsfeindlichkeit Österreichs: Noch immer ist der Schwangerschaftsabbruch nach § 97 StGB als Straftat geregelt, noch immer müssen ungewollt Schwangere selbst für die viel zu hohen Kosten eines Abbruchs aufkommen, noch immer hat der Großteil der Frauen keinen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Wohnortsnähe, noch immer verweigern die meisten öffentlichen Spitäler, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
Um diesen – für Österreich blamablen und für Betroffene gravierenden – Missständen endlich entgegenzuwirken, hat das Grün geführte Gesundheits-ministerium in der XXVII. Gesetzgebungsperiode die Zulassung der Mifegyne erleichtert: Seit 2020 können auch niedergelassene Gynäkolog:innen die Tablette für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verschreiben. Mit dieser neuen Regelung sind wir dem bundesweiten, niederschwelligen und leistbaren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen einen wesentlichen Schritt nähergekommen. Nun muss die aktuelle Bundesregierung den nächsten logischen Schritt gehen, um die Gesundheitsversorgung und Selbstbestimmung von Frauen in Österreich weiter zu verbessern, und den telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruch einführen.
Die WHO empfiehlt in ihren Leitlinien zur Abtreibungsversorgung (2022) ausdrücklich den telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruch als sichere und gleichwertige Alternative zur Präsenzbetreuung[1]. Das Medikament Mifegyne, als Alternative zum chirurgischen Schwangerschaftsabbruch, gilt als eine der sichersten Methoden. Internationale Studien[2] sowie Erfahrungen – u.a. aus Großbritannien und Deutschland – bestätigen, dass telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche sowohl medizinisch sicher als auch effektiv sind und von den Patientinnen mit hoher Zufriedenheit und als gleichwertig zu Präsenzbetreuungen empfunden bewertet werden. Die Etablierung telemedizinischer Erstversorgungsangebote eröffnet Österreich die Möglichkeit, auch im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche moderne Versorgungsformen einzuführen, den gleichberechtigten Zugang zu reproduktiver Gesundheit flächendeckend sicherzustellen und so den verfassungsrechtlich gewährleisteten Zugang zu Gesundheitsversorgung und die in der Fristenlösung verankerte reproduktive Selbstbestimmung tatsächlich für alle Frauen sicherzustellen. Es gilt daher, umgehend ein entsprechendes Modell zum telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruch für Österreich einzuführen.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat kürzlich eine Ausschreibung zur Umsetzung eines telemedizinischen Erstversorgungsangebots gestartet, um die Gesundheitsversorgung in Österreich auszubauen und zu modernisieren[3]. Telemedizin stellt insbesondere in Zeiten knapper personeller Ressourcen sowie in entlegenen Regionen ein wirksames Instrument dar, um den Zugang zu medizinischer Versorgung sicherzustellen und auszubauen. Ein zentraler Bestandteil einer modernen Gesundheitsversorgung ist auch der niederschwellige Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Zusätzlich zum erforderlichen österreich-weiten Angebotsausbau für kostenfreie, legale und sichere Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Spitälern bietet Telemedizin damit eine wirksame und pragmatische Möglichkeit, bestehende Hürden ab- und den freien Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich weiter auszubauen:
Jede Frau soll unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer finanziellen Situation Zugang zu einem sicheren und niederschwelligen Schwangerschaftsabbruch haben. Österreich muss bei der Gesundheitsversorgung von Frauen und bei der selbstbestimmten Familienplanung endlich zu den modernen Ländern Europas aufschließen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2025 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen vorsieht:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.