527/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 15.10.2025
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rudolf Silvan, Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, Gerhard Kaniak, Ralph Schallmeiner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungswesen ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung in den Grenzregionen. Notfälle machen nicht an Staatsgrenzen halt. Oft entscheidet jede Minute über Leben und Tod – daher ist es notwendig, dass das jeweils am schnellsten verfügbare Rettungsmittel zum Einsatz kommt.

Bereits bestehende Staatsverträge mit der Tschechischen Republik (2016), der Slowakei (2025) und Ungarn (2025) haben gezeigt, dass durch klare rechtliche Regelungen, abgestimmte Leitstellenprozesse und bilaterale Kooperationsvereinbarungen ein praktikables und rechtssicheres System geschaffen werden kann. Diese Verträge sichern den Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung und gewähren den Einsatzkräften umfassenden Rechtsschutz.

Das erfolgreiche „Best-Practice-Beispiel“ der Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Tschechischen Republik (insbesondere zwischen Niederösterreich und den Tschechischen Kreisen Südböhmen, Vysocina und Südmähren) zeigt seit Jahren, dass durch die Entsendung des am schnellsten eintreffenden Rettungsmittels wertvolle Zeit eingespart und das therapiefreie Intervall erheblich verkürzt werden kann.

Mit Deutschland wurden Verhandlungen über ein bilaterales Rahmenabkommen bereits initiiert, jedoch noch nicht abgeschlossen, ebenso mit Liechtenstein. Mit anderen Nachbarstaaten, insbesondere Italien und Slowenien wurden vom zuständigen Ressort zwar erste Kontakte zur Zusammenarbeit der Rettungsdienste aufgenommen, es bestehen aber bislang lediglich allgemeine Abkommen im Katastrophenschutz. Die Menschen in den Grenzregionen haben Anspruch auf die bestmögliche und schnellstmögliche medizinische Notfallversorgung – unabhängig davon, ob sich ein Notfall ein paar Meter diesseits oder jenseits der Staatsgrenze ereignet. Um dies sicherzustellen, ist es erforderlich, dass Österreich mit allen angrenzenden Staaten Staatsverträge nach dem Vorbild der bereits abgeschlossenen Abkommen (CZ, SK, HU) abschließt.

Diese sollen:

Ø  Rechtssicherheit für die Einsatzkräfte gewährleisten, insbesondere durch gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und Befreiung von zusätzlichen Kammerpflichten,

Ø  die gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugen, Zulassungen und Ausrüstungen sicherstellen,

Ø  einen klar geregelten Anforderungs- und Zusagemechanismus zwischen den Leitstellen vorsehen,

Ø  die Verpflichtung enthalten, dass Kooperationsvereinbarungen auf Ebene der betroffenen Regionen und Länder zeitnah implementiert werden.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, Verhandlungen mit allen noch verbleibenden an Österreich angrenzenden Staaten aufzunehmen mit dem Ziel, bilaterale Staatsverträge über den grenzüberschreitenden Rettungsdienst nach dem Vorbild der bereits bestehenden Abkommen mit der Tschechischen Republik sowie der Slowakei und Ungarn abzuschließen, um die bestmögliche und schnellstmögliche medizinische Notfallversorgung in Grenzregionen sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss