532/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 15.10.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung einer parlamentarischen Kontrolle über Investitionskontrollverfahren

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Investitionskontrollgesetz (InvKG) ist ein zentrales Instrument der Republik Österreich zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen. Es bezweckt den Schutz strategisch bedeutender österreichischer Unternehmen – insbesondere in Bereichen wie Energieversorgung, Kommunikationsinfrastruktur, Gesundheitswesen, Verkehr, Verteidigung und sonstiger kritischer Infrastruktur – vor Übernahmen durch Investoren, deren Einflussnahme sicherheitspolitische Risiken mit sich bringen könnte.

 

Vor dem Hintergrund globaler geopolitischer Spannungen, wirtschaftlicher Unsicherheiten und der wachsenden sicherheitspolitischen Bedeutung technischer Schlüsselbereiche gewinnt die effektive Anwendung des InvKG zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig steigt die Notwendigkeit einer demokratischen Kontrolle über die Umsetzung solcher sicherheitsrelevanten Maßnahmen.

 

Derzeit wird die Vollziehung des InvKG von der Investitionskontrollbehörde im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus durchgeführt. Unterstützt wird sie durch das Komitee für Investitionskontrolle, welches eine beratende Funktion einnimmt und über Anträge, Informationsersuchen und Mitteilungen unmittelbar informiert wird und sich aus Mitgliedern der Bundesregierung und der betroffenen Länder zusammensetzt.

 

Der Nationalrat ist hingegen nur unzureichend über die tatsächliche Anwendung des Gesetzes informiert. Die parlamentarische Unterrichtung erfolgt in Form des Investitionskontrollberichts, der teils mit einer Verzögerung von 1,5 Jahren veröffentlicht wird. Dieser enthält jedoch keine detaillierten Informationen zu konkreten Verfahren oder Entscheidungen. Eine nachvollziehbare parlamentarische Begleitung der Einzelfälle oder ein Verständnis für die konkreten sicherheitspolitischen Abwägungen sind daraus nicht ableitbar.  So bleiben etwa zentrale Fragen offen, wie:

·         In welche österreichischen Unternehmen wurde investiert?

·         Wer sind die antragstellenden Personen oder Gesellschaften?

·         Wer sind die wirtschaftlichen Eigentümer hinter den Investitionen?

·         Welche Anträge wurden genehmigt, unter Auflagen genehmigt oder untersagt?

 

Eine funktionierende parlamentarische Kontrolle setzt jedoch voraus, dass der Nationalrat nicht nur aggregierte Statistiken, sondern auch fundierte Informationen zu konkreten Verfahren erhält – selbstverständlich unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Schutzes sensibler Unternehmensdaten.

 

Daher ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die sicherstellt, dass das Parlament künftig vierteljährlich vertraulich über wesentliche Inhalte und Entwicklungen im Bereich der Investitionskontrolle unterrichtet wird. Dies kann beispielsweise durch Berichte an ein dafür vorgesehenes, geheim tagendes Gremium erfolgen.

 

Ein solcher Schritt stärkt nicht nur die demokratische Kontrolle, sondern auch das Vertrauen in die rechtssichere und verantwortungsvolle Anwendung eines zentralen wirtschaftspolitischen Instruments der Republik.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Investitionskontrollgesetzes (InvKG) vorzulegen, mit dem Ziel, eine regelmäßige und vertrauliche parlamentarische Kontrolle der Vollziehung des Gesetzes zu ermöglichen.

 

Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass:

 

1.    dem Nationalrat vierteljährlich Informationen gemäß § 21 Abs. 7 InvKG übermittelt werden, analog zur Berichterstattung an das Investitionskontrollkomitee;

2.    diese Berichte Informationen über sämtliche neu eingeleiteten sowie abgeschlossenen Investitionskontrollverfahren enthalten, insbesondere über:

o   betroffene österreichische Zielunternehmen,

o   antragstellende Person oder Gesellschaften,

o   die wirtschaftlichen Eigentümer der antragstellenden Gesellschaften,

o   die Entscheidung der Investitionskontrollbehörde (Genehmigung, Genehmigung mit Auflagen, Untersagung)

3.    die Übermittlung und Behandlung dieser Informationen in einer geeigneten vertraulichen Form erfolgt, um dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie sicherheitsrelevanten Aspekten Rechnung zu tragen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.