534/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 16.10.2025
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Seemayer, Andreas Kühberger, Christoph Pramhofer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Preistransparenz bei Führerscheinkosten!“

Ein KFZ-Führerschein gilt für junge Menschen, insbesondere im ländlichen Raum, als wichtiger Schritt in die Eigenständigkeit, ist für sie jedoch auch mit erheblichen Kosten verbunden. Das KFG 1967 schreibt in § 112 Abs 2 Fahrschulen vor, den vollständigen Fahrschultarif von außen lesbar neben oder in der Nähe der Eingangstüre anzubringen. Diese seit dem Jahr 1988 gültige Regelung entspricht nicht mehr den Anforderungen für Preistransparenz und Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter.

Eine Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich vom Vorjahr offenbarte zwischen den Fahrschulen im Land Preisunterschiede von bis zu 610 Euro beim L-17-Führerschein sowie häufige Intransparenz bei der Preisauszeichnung im Internet. In 13 von 18 Bezirken gab keine einzige der untersuchten Fahrschulen ihre Preise online bekannt.

Zur Förderung des Wettbewerbs zwischen den Anbietern und der besseren Vergleichbarkeit für die Fahrschüler:innen fordern die unterzeichneten Abgeordneten daher eine gesetzliche Anpassung, die der Preistransparenz und dem Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter Rechnung trägt. Es soll daher der gesetzliche Rahmen überarbeitet werden, inwieweit Fahrschulen künftig dazu angehalten werden können, den vollständigen Fahrschultarif, inklusive sämtlicher Zuschläge, in geeigneter Form – insbesondere aber langfristig nurmehr auf ihrer Website – darzustellen. Da die Unternehmen bereits jetzt gesetzlich zum Aushang eines vollständigen Tarifblatts mit einer Übersicht über die Kosten für die Ausbildung in den einzelnen Führerscheinklassen, für Lernunterlagen sowie für Wiederholungsprüfungen verpflichtet sind, ergibt sich für sie kein nennenswerter Mehraufwand. Zudem fordern die unterzeichneten Abgeordneten, dass Fahrschulen in der werblichen Kommunikation die Gesamtkosten für Führerscheinausbildung und Lernunterlagen in einheitlicher und verständlicher Weise anzuführen haben, um irreführende Angaben zu vermeiden und eine faire Vergleichbarkeit für Konsument:innen zu gewährleisten.


 

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur die Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 weiterzuentwickeln, um eine zeitgemäße und konsument:innenfreundliche Darstellung vollständiger Tarifinformationen – insbesondere auch im digitalen Raum – sicherzustellen und klare Angaben zur transparenten Preisinformation bei der werblichen Kontaktaufnahme zu fördern, um langfristig auch eine ausschließliche Preisdarstellung im Internet zu ermöglichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.