535/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 16.10.2025
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Julia Herr, Andreas Kühberger, Christoph Pramhofer
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Maßnahmen zur Bekämpfung von „Shrinkflation“ zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten“
Begründung
In den letzten Jahren ist in Österreich und auf europäischer Ebene ein verstärktes Auftreten des Phänomens der sogenannten „Shrinkflation“ zu beobachten. Dabei werden die Füllmengen von Produkten des täglichen Bedarfs verringert, ohne dass dies für die Konsumentinnen und Konsumenten hinreichend erkennbar gemacht wird, während der Verkaufspreis unverändert bleibt oder sogar steigt.
Diese Praxis führt zu einer intransparenten und faktischen Preiserhöhung, die das Vertrauen in den Lebensmittelhandel untergräbt und Haushalte zusätzlich belastet. Besonders betroffen sind Güter des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel, Getränke, Körperpflege- und Reinigungsprodukte.
Jüngst ging etwa das Beispiel Milka Schokolade durch die Medien. Hier wurde die Füllmenge der optisch gleichbleibenden Verpackungen von 100 auf 90g reduziert. Ein deutlicher Hinweis auf die Reduktion fehlt. Der Verein für Konsumenteninformation hat vor kurzem auch das erste rechtskräftige Urteil in Sachen Shrinkflation erwirkt. Iglo Österreich wurde im Namen des Sozialministeriums erfolgreich geklagt, nachdem der „Atlantik-Lachs“ von 250g auf 220g geschrumpft wurde.
Solche Praktiken führen in der Bevölkerung zu berechtigtem Unmut, da sie eine versteckte Preiserhöhung darstellen. In Zeiten hoher Teuerung sind Konsumentinnen und Konsumenten ohnehin besonders belastet.
Ein wirksamer Konsumentenschutz erfordert, dass Konsumentinnen und Konsumenten klar und unmissverständlich über Änderungen bei Füllmengen und Packungsgrößen informiert werden. Nur so ist eine fundierte Kaufentscheidung möglich.
Zahlreiche andere Länder der Europäischen Union - darunter Frankreich, Ungarn und Greichenland - haben bereits auf das Phänomen Shrinkflation reagiert und Regelungen zur Zurückdrängung geschaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung unter Federführung der zuständigen Ministerien BMWET und BMASGPK, wird ersucht, bis zum Ende des Jahres 2025 eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung von Shrinkflation im Supermarktregal oder am Produkt auf den Weg zu bringen, die diese Praktiken unbürokratisch und praxisnah zurückdrängen.“
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss ersucht.