536/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 16.10.2025
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Julia Herr, Andreas Kühberger, Christoph Pramhofer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Wirksame Maßnahmen gegen den Österreich‑Aufschlag – Schutz der Konsument:innen und faire Preise im Binnenmarkt“

Begründung

In Österreich sind zahlreiche Markenprodukte – insbesondere im Lebensmittel- und Drogeriebereich – deutlich teurer als in anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) spricht von einem durchschnittlichen Preisaufschlag von rund 8 %. In Einzelfällen wurde bei Konsumgütern ein noch deutlich höherer „Österreich-Aufschlag“ festgestellt. In einem Binnenmarkt verzerren diese den Wettbewerb und führen im Vergleich zu anderen Ländern zu überhöhten Lebensmittelpreisen.

Verbraucherschutzorganisationen, wie die Arbeiterkammer, aber auch Medienrecherchen, haben in den letzten Monaten mehrfach auf erhebliche Preisunterschiede zwischen österreichischen und deutschen Verkaufspreisen bei identischen Produkten hingewiesen. Die Ursachen liegen häufig in sogenannten territorialen Lieferbeschränkungen („Territorial Supply Constraints“ – TSCs), die Unternehmen innerhalb der EU setzen, um bestimmte Produkte nicht oder nur zu höheren Preisen in einzelne Mitgliedstaaten zu liefern.

Diese Praktiken verzerren den Wettbewerb, widersprechen dem Grundgedanken des EU-Binnenmarkts und führen zu höheren Preisen für Konsument:innen in Österreich. In Zeiten hoher Teuerung ist es besonders wichtig, gegen solche Marktverzerrungen vorzugehen.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, sich auf europäischer Ebene für ein wirksames Vorgehen gegen territoriale Lieferbeschränkungen einzusetzen. Um diesen Weg konsequent weiterzugehen und auch auf nationaler Ebene alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird ersucht, sich auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck dafür einzusetzen,

·         dass territoriale Lieferbeschränkungen (Territorial Supply Constraints, TSCs) innerhalb der Europäischen Union wirksam im Sinne des Konsumentenschutzes angepasst bzw. untersagt werden,

·         dass faire und diskriminierungsfreie Lieferbedingungen für Unternehmen in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden,

·         und dass durch entsprechende Initiativen auf EU-Ebene ein Beitrag zur Angleichung der Verbraucherpreise im Binnenmarkt geleistet wird.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss ersucht.