537/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 16.10.2025
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Julia Herr, Andreas Kühberger, Christoph Pramhofer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Für mehr Preistransparenz und faire Preisvergleiche: Verbesserung der Grundpreisauszeichnung im Interesse der Konsument:innen“

Begründung

Verbraucher:innen sind in ihrem Alltag laufend mit einer Vielzahl an Preisangeboten konfrontiert – insbesondere im Lebensmittel- und Drogeriebereich. Gerade in Zeiten anhaltender Teuerung und hoher Inflation ist es von besonderer Bedeutung, dass Konsument:innen Preise einfach, objektiv und transparent vergleichen können. Nur so ist ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt, der faire Preise fördert.

Ein zentrales Instrument zur Unterstützung der Preistransparenz ist die Grundpreisauszeichnung: also die verpflichtende Angabe des Preises pro Mengeneinheit (z. B. pro Liter, Kilogramm oder Stück). Diese soll es ermöglichen, verschiedene Verpackungsgrößen und Marken objektiv miteinander zu vergleichen – unabhängig von Marketing, Aktionspreisen oder Gebindegrößen.

Tatsächlich kommt es jedoch immer wieder zu Unregelmäßigkeiten und Unklarheiten bei der Umsetzung: So werden Grundpreise in der Praxis mitunter gar nicht, falsch oder schwer lesbar angegeben. Auch die uneinheitliche Verwendung von Bezugsgrößen (etwa bei Milliliter vs. Liter oder Gramm vs. Kilogramm) erschwert den unmittelbaren Vergleich. Der Nutzen für Konsument:innen wird dadurch erheblich eingeschränkt.

Zahlreiche Konsumentenschutzorganisationen haben in der Vergangenheit auf diese Problematik hingewiesen und fordern seit Langem Verbesserungen bei der rechtlichen Umsetzung sowie stärkere Kontrollen. Aktuelle Preisentwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit, hier mit konkreten Maßnahmen anzusetzen.

Um das Vertrauen in Preisangaben zu stärken und Preisvergleiche im Alltag einfacher und nachvollziehbarer zu machen, hat sich die Bundesregierung auf einen zweigleisigen Ansatz verständigt:

·         Verstärkte Kontrollen durch die zuständigen Behörden, um fehlerhafte oder unvollständige Grundpreisangaben rasch zu identifizieren und entsprechende Sensibilisierung bei Handelsunternehmen sicherzustellen.

·         Eine praxistaugliche und verbraucherfreundliche Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Preisauszeichnungsgesetz, beispielsweise durch die Einführung einheitlicher Bezugsgrößen und klarer Vorgaben zur Darstellung und Lesbarkeit.

Mittels Erlass vom 09. September 2025 wurde der erste Schritt in Richtung Umsetzung gesetzt. Nun soll auch die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

Ziel beider sich ergänzender Maßnahmen ist es, die Transparenz in den Verkaufsregalen deutlich zu erhöhen, Konsument:innen beim Preisvergleich zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Eindämmung intransparenter oder irreführender Preisgestaltung zu leisten.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird ersucht, den nächsten Schritt zu setzen und eine praxistaugliche Überarbeitung der Bestimmungen im Preisauszeichnungsgesetz, beispielsweise durch die Einführung einheitlicher Bezugsgrößen und klarer Vorgaben zur Darstellung der Grundpreise, vorzunehmen, um Preisvergleiche zu erleichtern und Preiserhöhungen besser erkennbar zu machen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss ersucht.