547/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 16.10.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alma Zadić, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht einführen
BEGRÜNDUNG
Die Bundesregierung soll das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern, um das Konsensprinzip klar gesetzlich festzuschreiben. Sexuelle Handlungen dürfen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten eindeutig zustimmen. Künftig soll das Gericht prüfen, ob eine Zustimmung vorlag, und nicht mehr, ob sich die betroffene Person gewehrt oder zu erkennen gegeben hat, dass die sexuelle Handlung gegen ihren Willen erfolgte. Damit wird sexualisierte Gewalt ohne Einverständnis endlich klar als strafbar definiert – und nicht nur dann, wenn Betroffene sich aktiv wehren oder „Nein“ sagen.
Die derzeit in Österreich geltende Widerspruchslösung („Nur Nein heißt Nein“) greift zu kurz, da sie Opfer, die in Schockstarre (sog. Freezing) verfallen oder (von Dritten) handlungsunfähig gemacht werden, nicht ausreichend schützt. Auch der im Zuge des StRÄG 2015 eingeführte § 205a StGB („Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“) knüpft in seiner ersten Tatbegehungsvariante („gegen deren Willen“) lediglich an eine nach außen hin erkennbare Ablehnung des Opfers an (Philipp in Höpfel/Ratz, WK2 StGB § 205a [Stand 27.4.2020, rdb.at]) und verfehlt damit das Ziel, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen generell unter Strafe zu stellen.
Ein modernes Sexualstrafrecht muss der Realität gerecht werden und die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität aller Menschen konsequent schützen – so wie es zahlreiche europäische Länder tun, darunter Spanien, Schweden, Frankreich und seit dem 6. Juni 2025 auch Norwegen. Auch Österreich muss sich diesem europäischen Standard anschließen. Angesichts der Tatsache, dass jede dritte Frau[1] im Erwachsenenalter sexuelle Gewalt erlebt, ist es höchste Zeit für ein klares Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt und für eine Gesellschaft, in der Konsens an erster Stelle steht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Antrag:
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz sowie die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes ‚Nur Ja heißt Ja‘ im Sexualstrafrecht vorzubereiten und dem Nationalrat ehestmöglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf zuzuleiten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.