553/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 16.10.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Dr. Susanne Fürst
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einsatz für unbefristete nationale Grenzkontrollen
Die Europäische Union scheitert beim Schutz ihrer Außengrenzen seit jeher und vollumfänglich. Von Jänner 2015 bis August 2025 registrierte Frontex 4.219.161 Millionen illegale Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen.[1] Es haben folgerichtig in diesem Zeitraum mehr illegale Grenzübertritte stattgefunden als bspw. der EU-Mitgliedstaat Kroatien Einwohner hat. Einen effektiven und funktionierenden EU-Außengrenzschutz gibt es nicht.
Als logische Konsequenz aus diesem EU-Totalversagen begannen einzelne EU-Mitgliedstaaten wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen, so auch Österreich. Diese Reaktion einzelner Nationalstaaten war vollkommen berechtigt und notwendig.
Nicht zuletzt aufgrund dieser nationalen Maßnahmen wurde im Jahr 2024 der Schengener Grenzkodex reformiert. Seitdem sind Grenzkontrollen nicht mehr auf den Zeitraum von sechs Monaten beschränkt, sondern es gilt eine neue Höchstdauer von zwei Jahren.
„In schwerwiegenden Ausnahmesituationen können Kontrollen an den Binnengrenzen um zusätzliche sechs Monate verlängert werden; es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung für eine Gesamtdauer von einem Jahr.“[2]
Die illegale Massenzuwanderung bedroht Europa allerdings nicht nur in einem befristeten Ausmaß, sondern permanent. Um die innere Sicherheit und öffentliche Ordnung auch zukünftig aufrechterhalten zu können, müssen EU-Mitgliedstaaten selbstständig ihre Staatsgrenzen so lange wie sie es für notwendig erachten schützen können.
Solange kein effektiver und lückenloser EU-Außengrenzschutz funktioniert, werden nationale Maßnahmen zum Grenzschutz unabdingbar bleiben. Folgerichtig ist ein EU-Außengrenzschutz, welcher illegale Migranten tatsächlich am Grenzübertritt hindert, Vorbedingung für den Wegfall nationalstaatlicher Grenzschutzmaßnahmen. Eine temporäre Befristung derselben erscheint vor diesem Hintergrund reformbedürftig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der EU für eine Reform des Schengener Grenzkodex auszusprechen und einzusetzen, damit zukünftig jeder Mitgliedstaat unbefristet Kontrollen an seinen nationalstaatlichen Grenzen zur Gewährung der innerstaatlichen Ordnung und Sicherheit durchführen kann.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.