555/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 16.10.2025
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carina Reiter, Julia Herr, Michael Bernhard Andreas Minnich, Petra Bayr, Veit Dengler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend baldige Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

Nach fast zwei Jahrzehnten intensiver Verhandlungen erreichte die internationale Gemeinschaft im Jahr 2023 einen historischen Durchbruch: die Einigung und Annahme auf das UN-Hochseeabkommen (Übereinkommen über die biologische Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse, BBNJ).

Das Abkommen zielt darauf ab, die biologische Vielfalt der Hochsee – also der Gebiete jenseits nationaler Hoheitsgewässer- zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Die Hochsee, die etwa zwei Drittel der Ozeane umfasst, ist bisher weitgehend ungeschützt und zunehmend durch Überfischung, chemische Verschmutzung und die Folgen des Klimawandels bedroht.

Die Umsetzung des Abkommens ist essenziell, um die Ziele des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework zu erreichen – insbesondere das Ziel, bis 2030 30 % der Meeresflächen unter Schutz zu stellen.

Als wesentliche Säule des Hochseeabkommens wird ein Rahmen zur Ausweisung und Verwaltung von Schutzgebieten auf der Hochsee geschaffen. Diese dienen dazu, empfindliche Ökosysteme und Arten vor Übernutzung und Umweltbelastungen zu bewahren.

Das Abkommen regelt zudem erstmals die Nutzung genetischer Ressourcen aus der Hochsee und stellt sicher, dass die daraus entstehenden wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Vorteile fair und gerecht geteilt werden.

Durch die Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen werden Staaten verpflichtet, geplante Tätigkeiten auf der Hochsee vorab auf mögliche erhebliche Umweltauswirkungen zu prüfen und die Ergebnisse transparent zu veröffentlichen.

Des Weiteren verpflichtet das Abkommen die Vertragsstaaten dazu, den Aufbau wissenschaftlicher und technischer Kapazitäten - insbesondere in Entwicklungsländern - zu unterstützen. Dazu zählen der Zugang zu mariner Forschung, der Austausch von Wissen und die Weitergabe umweltfreundlicher Meerestechnologien.

Das Abkommen wurde von 145 Staaten unterzeichnet und tritt mit der Ratifizierung von mindestens 60 Staaten in Kraft. Die erforderliche Anzahl an Ratifizierungen wurde im September 2025 erreicht, was ein Inkrafttreten am 17. Januar 2026 zur Folge hat.

Die Republik Österreich hat das Hochseeabkommen als einer der ersten Staaten unterzeichnet und setzt damit ein klares Bekenntnis für den Schutz der Hochsee – auch als Binnenstaat. Eine Ratifizierung ist bisher noch ausständig und sollte im Sinne einer international glaubwürdigen Umweltpolitik schnellstmöglich umgesetzt werden. Eine zeitnahe Ratifizierung ermöglicht Österreich die Teilnahme an der ersten Konferenz der Vertragsstaaten (Conference of the Parties), die voraussichtlich im August 2026 stattfinden wird, und damit die Mitwirkung an wesentlichen, richtungsweisenden Beschlüssen über die weitere Ausgestaltung des Abkommens.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten werden ersucht, alle notwendigen gesetzlichen und administrativen Schritte einzuleiten, um die Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse zeitnah abzuschließen, sowie bei weiteren Implementierungsschritten des Abkommens eine aktive Rolle einzunehmen.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Umweltausschuss zuzuweisen.