566/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 19.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Werner Herbert, Reinhold Maier, Irene Eisenhut
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ein freiheitliches Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Sicherheitsbereich
Der österreichische Staat ist derzeit mehr denn je gefordert, gesetzliche Voraus-setzungen zu schaffen, die der Exekutive im Kampf gegen die Kriminalität wirksames Handeln ermöglichen, damit diese auch in Zukunft den Österreicherinnen und Österreichern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungsszenarien gewähren kann.
In Zeiten extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen ist es dem Engagement und der Einsatzbereitschaft öffentlich-rechtlich Bediensteter im Sicher-heitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufs-gruppen des öffentlichen Dienstes, zu verdanken, dass die Sicherheitslage nicht weiter aus den Fugen gerät.
Der anhaltende Kriminalitätsrückgang aufgrund der aktuellen Grenzkontrollen öffnet nunmehr ein vorübergehendes Zeitfenster für die Bundesregierung, um sich mit der Situation öffentlich-rechtlich Bediensteter im Sicherheitsbereich neu und ernsthaft zu befassen.
Für diese bedarf es dringend eine Maßnahmenpakets, welches folgende Kernpunkte enthält:
· Definitivstellung: Zur Sicherheit bei der Ausübung des Berufes wird nach einer Dienstzeit von vier statt bisher sechs Jahren im provisorischen Dienstverhältnis die Definitivstellung gewährt.
· Finanzielle Absicherung: Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren werden Bestandteil des Grundbezuges und somit 14x jährlich ausbezahlt, um eine Verbesserung im Krankheitsfall zu erreichen und Überstunden zu attraktivieren.
· Ballungsraumzulage: um den Mehraufwand in arbeitsintensiven Polizeidienst-stellen zu würdigen aber auch der damit einhergehende Personalfluktuation wirkungsvoll zu begegnen, braucht es für einschlägige Tätigkeiten in Ballungs-räumen eine angemessene Zulage.
· Polizeiausbildung als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis: Derzeit werden Polizeischüler (Aspiranten) auf Basis eines Sondervertrages nach dem Vertragsbedienstetenrecht aufgenommen. Nicht zuletzt aufgrund der nunmehr vorhandenen Ausbildungsplanstellen ist inzwischen wieder eine Aufnahme der Polizeischüler in ein befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis sinnvoll und notwendig.
· Schutz der Privatsphäre: Es wird ein medienrechtlicher Schutz der Privat-sphäre der öffentlich-rechtlich Bediensteten eingeführt. Wird bei Eingriffen die Privatsphäre von öffentlich-rechtlich Bediensteten durch Veröffentlichungen verletzt, kann der Dienstgeber im Wege der Finanzprokuratur die Ansprüche der Betroffenen geltend machen.
· Stärkung der Persönlichkeitsrechte: Bei strafrechtlich relevanten Anschuldigungen, beispielsweise ungerechtfertigten Misshandlungsvorwürfen, übernimmt die Dienstbehörde die aktive Verfolgung, um das Risiko nicht auf den Bediensteten abzuwälzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das freiheitliche Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Sicherheitsbereich umsetzt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.