571/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 19.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ricarda Berger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Kein Kind ohne Elternbegleitung am ersten Schultag – Einführung eines Freistellungsanspruchs für Eltern
Der erste Schultag ist ein prägender Moment im Leben eines jeden Kindes. Er markiert den Beginn eines neuen Lebensabschnitts, ist emotional aufgeladen und stellt für Kinder wie Eltern eine erhebliche Veränderung des Alltags dar. Die Begleitung durch die Eltern gibt Sicherheit, Zuversicht und emotionale Unterstützung in dieser sensiblen Übergangsphase, insbesondere vom Kindergarten in die Volkschule.
Derzeit besteht in Österreich jedoch kein gesetzlich geregelter Anspruch für Eltern, an diesem Tag von der Arbeit freigestellt zu werden. Viele Mütter und Väter müssen daher Urlaub nehmen, Stunden tauschen oder unbezahlte Freistellungen beantragen, um ihr Kind an diesem bedeutenden Tag begleiten zu können.[1] Nicht alle Arbeitgeber zeigen dafür Verständnis, was zu Ungleichheiten und Belastungen in vielen Familien führt.
Infolge erleben zahlreiche Kinder ihren ersten Schultag ohne die Anwesenheit der Eltern oder jedenfalls beider Elternteile. Dies kommt freilich nicht durch mangelnde Fürsorge zustande, sondern weil arbeitsrechtlich keine Möglichkeit besteht, diesen Tag gemeinsam zu verbringen.
Dieser unhaltbare Zustand steht im Widerspruch zu den familienpolitischen Zielen Österreichs, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern wollen. Auch die gesellschaftliche Anerkennung familiärer Verantwortung verlangt es, Eltern an zentralen Lebensereignissen ihrer Kinder teilhaben zu lassen.
Die Anerkennung der Begleitung der eigenen Kinder zum ersten Schultag in der Volksschule sowie einer weiterführenden Schule als Dienstverhinderungsgrund, anknüpfend an die bestehenden Dienstverhinderungsgründe, die sich in Verbindung mit den Kollektivverträgen aus § 8 Angestelltengesetz (AngG) und § 1154b Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ergeben, wäre eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme zur Unterstützung von Eltern und Kindern wie auch ein starkes Zeichen der Wertschätzung gegenüber heimischen Familien.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher es als persönlicher Dienstverhinderungsgrund anerkannt wird, wenn Eltern ihre Kinder am ersten Schultag in der Volksschule sowie einer weiterführenden Schule begleiten.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.