573/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 19.11.2025
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Entschliessungsantrag
der Abgeordneten Nicole Sunitsch, Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Personalnot im Strafvollzug
Der Strafvollzug in Österreich steht seit Jahren unter erheblichem strukturellen Druck. Zahlreiche Justizanstalten verzeichnen einen akuten Personalmangel, der sowohl die Sicherheit als auch die geordnete Aufrechterhaltung des Vollzugsbetriebs zunehmend gefährdet. Besonders betroffen ist die Justizwache, deren Bedienstete vielerorts über Jahre hinweg ein hohes Maß an Mehrarbeit und Überstunden leisten müssen. Diese dauerhafte Überlastung führt zu einer angespannten Personalsituation, steigenden Krankenständen und einer wachsenden Fluktuation.[1]
Neben der Justizwache sind auch die fachlich unterstützenden Berufsgruppen – insbesondere Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte sowie Pflegekräfte – von Personal-engpässen betroffen. In zahlreichen Anstalten kann die notwendige Betreuung der Insassen nur eingeschränkt gewährleistet werden. Die Folgen sind eine zunehmende Belastung der verbleibenden Bediensteten, ein Rückgang der Betreuungsqualität und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko.[2]
Der Rechnungshof hat wiederholt auf diese strukturellen Defizite hingewiesen und festgestellt, dass die Personalplanung im Bereich des Strafvollzugs nicht im erforderlichen Ausmaß an den tatsächlichen Bedarf angepasst wurde.[3] Nach übereinstimmenden Einschätzungen besteht österreichweit ein Fehlbestand von zumindest 200 bis 250 Justizwacheplanstellen. „Zu wenig Personal – Insassen werden nicht beschäftigt! Aggression steigt massiv“, stellte NAbg. Christian Lausch in der „Kronen Zeitung“ vom 28. August 2025 fest.[4] Diese Einschätzung unterstreicht die Dringlichkeit, mit der die Bundesregierung handeln muss, um den Strafvollzug personell zu stabilisieren.
Die Justiz erwirtschaftet über Gerichts-, Grundbuch- und Registergebühren erhebliche Einnahmen. Diese Einzahlungen mindern zwar die allgemeine Budgetbelastung, sie können jedoch den strukturell zuschussbedürftigen Strafvollzug – insbesondere Personal, Betreuung und medizinische Versorgung – nicht vollumfänglich finanzieren. Hinzu kommt, dass gebührenrechtliche Vorgaben einer reinen Gegenfinanzierung durch höhere Gebühren enge Grenzen setzen. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Mittel aus dem Bundesbudget erforderlich, um die Personalnot wirksam und nachhaltig zu beheben.
Nur durch ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen kann der Strafvollzug seine rechtsstaatlichen Kernaufgaben – Sicherheit, Betreuung und Resozialisierung – verlässlich erfüllen. Die bestehenden Engpässe sind daher im Rahmen einer umfassenden Personal- und Budgetoffensive zu beseitigen, die auf eine langfristige Stabilisierung und Entlastung der Bediensteten abzielt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Behebung der Personalnot im Strafvollzug vorzulegen, welches folgende Punkte zum Inhalt hat:
· die Zahl der Planstellen in der Justizwache um zumindest 200 zu erhöhen und binnen eines Jahres tatsächlich zu besetzen,
· den Personalstand in Psychologie, Sozialarbeit, medizinischem Dienst und Verwaltung dem tatsächlichen Bedarf anzupassen,
· ein Personalreserve-Modell zur Abdeckung kurzfristiger Ausfälle einzuführen,
· Maßnahmen zur Reduktion von Überstunden und Krankenständen zu entwickeln und umzusetzen,
· die budgetäre Dotierung des Justizressorts zu erhöhen, um diese Maßnahmen nachhaltig zu finanzieren sowie
· eine strategische Personal- und Budgetplanung für die kommenden fünf Jahre vorzulegen, um den Strafvollzug dauerhaft zu stabilisieren.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Justizausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.justiz.gv.at/justiz/daten-und-fakten/personalstand-in-der-justiz.8ab4a8a422985de30122a92fc5bc63a9.de.html (aufgerufen am 04.11.2025)
[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/130/imfname_1678661.pdf , S. 163ff (aufgerufen am 04.11.2025)
[3] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2024/Resozialisierung_
Beschaeftigung_von_Haeftlingen_steigern.html (aufgerufen am, 04.11.2025)
[4] https://www.krone.at/3881398 (aufgerufen am 04.11.2025)