575/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 19.11.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Markus Koza, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Antrag zielt darauf ab Teilzeitbeschäftigten, die regelmäßig in einem hohen Ausmaß Überstunden bzw. Mehrstunden erbringen, einen Rechtsanspruch auf Stundenaufstockung einzuräumen. Viele Teilzeitbeschäftigte wünschen sich mehr Stunden, von einigen werden auch regelmäßig längere Arbeitszeiten (Mehrstunden) verlangt und nur allzu häufig müssen sie ihr Leben den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitgeber:innen anpassen.

 

Im Jahr 2024 äußerten 198.000 der 1,4 Mio. Teilzeitbeschäftigten einen Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden - darunter waren 147.000 Frauen und 51.000 Männer. Für die Mehrheit wäre es auch möglich ihre Arbeitszeit sehr kurzfristig, innerhalb von zwei Wochen, zu erhöhen. Sie gelten (nach Eurostat Definition) als Teilzeit-Unterbeschäftigte. Auch in dieser Gruppe zeigt sich ein deutlicher Geschlechterunterschied: 78.000 Frauen stehen 33.000 Männern gegenüber. Zugleich leisteten Teilzeitarbeitskräfte 2024 insgesamt 23 Millionen Mehrstunden. Unter jenen, die Mehrarbeit leisten, entspricht dies durchschnittlich fünfeinhalb Stunden pro Woche.

 

Teilzeitarbeit – deren häufigster Grund bei Frauen in Österreich nach wie vor Betreuungspflichten sind – geht mit vergleichsweise geringen Einkommen einher. Das Armutsrisiko ist entsprechend höher als bei Vollzeitbeschäftigten. Da sowohl Arbeitslosengeld als auch Pensionen einkommensabhängig sind, wirken sich niedrige Teilzeitgehälter zudem auf die Höhe der sozialen Sicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld und Pension aus. Dementsprechend sind die Lebensverhältnisse von Teilzeitbeschäftigten, insbesondere von jenen mit einem geringen Stundenausmaß, oftmals prekärer.

 

Leisten Teilzeitbeschäftigte mehr Arbeitsstunden als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart (=Mehrstunden), sind sie gegenüber Vollzeitbeschäftigten, die Überstunden erbringen, in einigen Punkten strukturell benachteiligt. So beträgt der Mehrarbeitszuschlag 25 %, der Überstundenzuschlag hingegen 50 %. Das Armuts-risiko ist entsprechend höher als bei Vollzeitbeschäftigten. Da sowohl Arbeits-losengeld als auch Pensionen einkommensabhängig sind, wirken sich niedrige Teilzeitgehälter zudem langfristig auf die Höhe der sozialen Sicherungsleistungen aus. Das macht Teilzeitkräfte insbesondere in Kombination mit einer Gleitzeitregelung zu vergleichsweise billigen Arbeitskräften für Unternehmen um etwa Auslastungsschwankungen abzufangen. So wirbt beispielsweise auch die WKÖ für Gleitzeitregelungen, „weil es nur wenige gesetzliche Vorgaben gibt und Arbeitgeber sich Überstundenzuschläge ersparen“[1].

 

Problematisch werden Überstunden- bzw. eben Mehrstundenleistungen insbe-sondere dann, wenn sie regelmäßig und über einen längeren Zeitraum erbracht werden müssen. Das zwingt Teilzeitkräfte zu einem hohen Maß an Flexibilität: Die private Lebensplanung muss laufend angepasst werden, Kinder benötigen zusätzliche Betreuung, und trotz der stetig erbrachten Mehrarbeit besteht keine Sicherheit über das tatsächlich zu erwartende Einkommen.

 

Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßigen Mehrstunden leisten, sollen daher die rechtlich abgesicherte Möglichkeit bekommen – in Abhängigkeit vom Ausmaß der regelmäßig geleisteten Mehrstunden – eine Stundenaufstockung zu verlangen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die folgende Inhalte umfasst:

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1] https://www.wko.at/arbeitszeit/faqs-arbeitszeit#:~:text=Was%20ist%20Gleitzeit?,mit%20schriftlicher%20Einzelvereinbarung%20zu%20vereinbaren.