580/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 19.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Markus Koza, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sprungbrett (neu) und Bonus-Malus-System: mehr Arbeitsplätze für Menschen über 55 Jahre

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, das effektive Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche heranzuführen. Mit der Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters sollen Arbeitnehmer:innen länger in Beschäftigung gehalten werden was in Folge zu höheren Einnahmen für die Pensionsversicherung und geringeren Pensionsausgaben aus dem Budget führen soll. Als eine Maßnahme zur Erhöhung des effektiven Pensionsantrittsalters wurde u.a. im Nationalrat die schrittweise Anhebung des Zutrittsalters zur Korridorpension sowie die Erhöhung der notwendigen Versicherungszeiten beschlossen.

Was bislang allerdings fehlt sind arbeitsmarktpolitische Begleitmaßnahmen, die auch tatsächlich sicherstellen, dass betroffene, ältere Arbeitnehmer:innen in Beschäftigung bleiben (können). Insbesondere fehlen unternehmensseitige Maßnahmen, die dafür sorgen, dass ausreichend alternsgerechte Arbeitsplätze bereitgestellt werden und Betriebe ältere Arbeitnehmer:innen halten bzw. beschäftigen. Bislang wurden regierungsseitig überwiegend arbeitnehmer:innenseitige Maßnahmen gesetzt, um das effektive Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Das ist nicht nur einseitig, sondern auch völlig unzureichend, um das Ziel, Menschen länger im Erwerbsprozess zu halten, zu erreichen.

Eine unternehmensseitige Maßnahme, ältere Arbeitnehmer:innen in Beschäftigung zu halten bzw. ältere Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen, wäre z.B. ein Bonus-Malus-System, wie es auch seitens Expert:innen des WIFO, der Gewerkschaften oder der AK immer wieder gefordert wird. Ein derartiges Bonus-Malus-System würde Unternehmen, die überdurchschnittlich viele ältere Arbeitnehmer:innen beschäftigen, finanziell „belohnen“, Unternehmen, die dagegen unterdurchschnittlich wenige ältere Menschen beschäftigen, müssten dagegen einen zusätzlichen finanziellen Beitrag leisten. Anbieten würden sich Ab- bzw. Zuschläge zu dienstgeberseitigen Sozialversicherungsbeiträgen. Mit diesem Ausgleichs-mechanismus würde ein Anreiz gesetzt, ältere Arbeitnehmer:innen länger im Erwerbsleben zu halten und das Ziel, das effektive näher an das gesetzliche Pensionsantrittsalter heranzuführen, unterstützt.

Ein weiteres Instrument Menschen länger in Beschäftigung zu halten und das  Pensionssystem finanziell zu entlasten, wäre ein dienstgeberseitiger Schwerarbeits-zuschlag. Dieser hätte zur Folge, dass Unternehmen mit Schwerarbeitsberufen veranlasst wären, Arbeitsbedingungen und –plätze zu schaffen, die Arbeitsroutinen erleichtern, die Gesundheit weniger beeinträchtigen und so Zugänge zur Schwerarbeitspension reduzieren, weil so Schwerarbeitszuschläge seitens des Betriebs reduziert würden. Aktuell treten 8% der Arbeitnehmer:innen eine Schwerarbeitspension an, weil sie die entsprechenden Voraussetzungen – 45 Versicherungsjahre und 10 Schwerarbeitsjahre in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt – erfüllen. Ein Schwerarbeitszuschlag könnte einen Beitrag dazu leisten, Arbeitsbedingungen so weit zu erleichtern und zu verbessern und Arbeitsbelastungen so weit zu verringern, dass physisch wie psychisch besonders fordernde Schwerarbeit reduziert wird und dadurch Betroffene länger gesund und unversehrt im Erwerbsprozesse verbleiben können. Für das Pensionssystem hätte das geringere Kosten zur Folge.

Zuletzt gilt es auch unmittelbare arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen zu setzen, die Menschen länger im Erwerbsleben halten bzw. wieder in Beschäftigung bringen. Aktuell treten 15 % der männlichen und 12 % der weiblichen Pensionist:innen die Pension aus der Arbeitslosigkeit heraus an. Die Arbeitslosigkeit der Über-59-jährigen Männer liegt mit 11,4 % deutlich über dem Durchschnitt (7%). Die Aktion „Sprungbrett“ der letzten Regierungsperiode, die im Anschluss an die COVID-19-Krise ältere und längere Zeit arbeitslose Menschen beim Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt unterstützt hat, kann als Vorbild für eine gelungene und erfolgreiche Beschäftigungsmaßnahme dienen. Die Aktion „Sprungbrett“ war nicht zuletzt deshalb erfolgreich, weil ein breites Bündel an Instrumenten zum Einsatz kam – von Wiedereingliederungsbeihilfen über Beratung und Begleitung durch gemeinnützige Arbeitskraftüberlasser:innen bis hin zu einem Ausbau sozial-ökonomischer Betriebe und Beschäftigung –, das in Summe zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit älterer und Langzeitbeschäftigungsloser führte. Dieser Instrumenten-mix wäre – um das Ziel der Erhöhung des effektiven Pensionsantrittsalters und der Reduktion von Pensionsantritten aus der Arbeitslosigkeit heraus zu erreichen – noch insbesondere durch Maßnahmen zur Unterstützung alternsgerechter Arbeitsplätze sowie betrieblicher und überbetrieblicher Umschulungsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt älterer Arbeitnehmer:innen zu ergänzen. Budgetäre Mittel für eine Aktion „Sprungbrett neu“ wären jedenfalls ausreichend vorhanden, würde die Bundesregierung auf das arbeitsmarktpolitisch kontraproduktive und gleichbehand-lungswidrige Projekt „Arbeiten im Alter“, das budgetäre Mehrbelastungen von 300 Mio Euro (2026) bzw. 470 Mio. Euro (2027) in Folge von Flat-Tax und halbierten Dienstgeberbeiträgen verursacht, verzichten.

Die Heranführung des effektiven an das gesetzliche Pensionsantrittsalter wird nur dann gelingen, wenn arbeitnehmer:innen- wie arbeitgeber:innenseitig flankierende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gesetzt werden, damit möglichst viele ältere Arbeitnehmer:innen möglichst lange im Arbeitsprozess bleiben können und nicht aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Kündigung oder fehlender alternsgerechter und gesunder Arbeitsplätze vorzeitig ausscheiden müssen. Mit dem von uns vorgeschlagenen Bündel an Maßnahmen wäre ein wesentlicher Schritt zu einer alternsgerechteren Arbeitswelt gesetzt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen über 55 Jahren vorzulegen, mit dem jedenfalls zumindest folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.