581/A XXVIII. GP

Eingebracht am 19.11.2025
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ANTRAG

der Abgeordneten Markus Koza, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2025, wird wie folgt geändert:

 

In § 70 Abs. 1 wird der letzte Beistrich durch das Wort sowie“ ersetzt.

 

 

Begründung:

 

Der vorliegende Antrag ist ganz offenkundig und bewusst eine im parlamentarischen Betrieb so genannte „Trägerrakete“ mit dem Ziel ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen um den Regierungsparteien die Möglichkeit zu bieten, selbstverursachte Fehler mit dem de facto Verbot der Möglichkeit des geringfügigen Zuverdiensts bei Arbeitslosigkeit zu korrigieren.

 

Die im Juni 2025 beschlossene Neuregelung zwingt zum Beispiel Künstler:innen und Kulturschaffende in der Praxis, ihre künstlerische Tätigkeit einstellen zu müssen. Tritt die Neuregelung in der beschlossenen Form am 1. Jänner 2026 in Kraft, so trifft dies nicht allein Künstler:innen und Kulturschaffende in der sogenannten Freien Szene, sondern reicht in ihrer Wirkung tief hinein in Einrichtungen der sogenannten Hochkultur. Für Schriftsteller:innen läuft es in weiten Teilen faktisch auf ein Publikationsverbot hinaus, weil sie keinen Einfluss darauf haben, ob und wann etwa Autor:innenhonorare anfallen oder ausbezahlt werden, die ihre soziale Absicherung und ihren Versicherungsschutz gefährden.

 

Bezieher:innen eines Pflegestipendiums zur Pflegeausbildung, die derzeit sinnvollerweise neben ihrer Ausbildung geringfügig in Pflegeinrichtungen tätig sind, sind gezwungen, diese gesellschaftlich erwünschte ausbildungsbegleitende  und -ergänzende Tätigkeit einzustellen.

 

Die vorliegende „Trägerrakete“ ist nicht dazu da, die Vorstellungen der Einbringer:innen umzusetzen, sondern den Regierungsparteien die Möglichkeit zu bieten, im letzten Sozialausschuss des Jahres 2025 (2. Dezember) und in der Folge in der letzten Nationalratssitzung des Jahres 2025 (11. Dezember) die gemachten Fehler mit einem zielführenden Abänderungsantrag nach Verhandlungen der Regierungsparteien zu korrigieren.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.