586/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 19.11.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Parlamentarische Materialien
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
betreffend mehr Transparenz bei Wahlärzt:innen
BEGRÜNDUNG
Aufgrund von Versorgungslücken bei Hausärzt:innen und einigen Fach:ärztinnen sind immer mehr Menschen auf Wahlärzt:innen angewiesen, um rasch einen Termin zu bekommen oder eine spezialisierte Behandlung zu erhalten. Oberstes Ziel eines fairen Gesundheitssystems für alle muss sein, die Versorgungslücken zu schließen, so dass niemand mehr auf Wahlärztinnen angewiesen ist.
Unabhängig von der Frage, ob Wahlärzt:innen in Ermangelung von Alternativen oder wirklich freiwillig in Anspruch genommen werden, besteht bei Wahlärzt:innen ein Transparenzproblem. Wer sich für einen Wahlarztbesuch entscheidet, steht oft vor einem Problem: Die Kosten sind vorab kaum abschätzbar. Nur selten werden Honorare auf den Webseiten der Praxen angegeben. Wahlärzt:innen können ihre Preise bzw. Honorare frei festsetzen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet diese auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.
Diese Intransparenz ist unzeitgemäß und unfair. In Zeiten, in denen Konsumentinnen und Konsumenten bei vielen Dienstleistungen (z.B. Frisör:innen) vorab Preise über die Webseite vergleichen können, sollte auch im Gesundheitsbereich Klarheit herrschen. Ein Blick auf verschiedene Webseiten von Wahlärzt:innen verrät, der Umgang in Punkto Preistransparenz fällt sehr unterschiedlich aus. Bei einigen Wahlarztpraxen sind die Preise für standardisierte Leistungen sehr gut und übersichtlich ausgewiesen, andere geben ihre Preise nur für einen Teil ihres Leistungsspektrums bekannt und wieder andere weisen überhaupt keine Preise aus und verweisen lediglich auf die Möglichkeit einer Preisbekanntgabe per Anfrage.
Die Frage „Wieviel kostet mich der Wahlarztbesuch“ ist entscheidend für die Auswahl eines bestimmten Arztes oder Ärztin und für die Frage wie stark die Geldbörse belastet wird - gerade für Haushalte die knapp bei Kasse sind. Was bei jedem Frisörbesuch leicht mit Blick auf die Webseite vorab geklärt werden kann, ist bei Wahlärzt:innen nur mit hohem Aufwand, schriftlichen und telefonischen Anfragen möglich. Eine transparente Kennzeichnung von Preisen ist essenziell für wirksamen Konsument:innenschutz. Nur wenn Preise klar, eindeutig und vergleichbar ausgewiesen werden, können Patient:innen fundierte Entscheidungen treffen und Anbieter:innen objektiv miteinander vergleichen.
Die Wahlarztrechnung muss zunächst von den Patient:innen aus eigener Tasche beglichen werden. Die Rückerstattung seitens der Sozialversicherung liegt bei 80% des Kassentarifs, also jenem Tarif den die Krankenkasse einer/einem Kassenärztin/Kassenarzt für die Leistung zahlen würde. Damit Patient:innen wissen, wieviel sie schlussendlich selber zahlen müssen, ist es notwendig, dass auf der Rechnung des Wahlarztes auch der Rückerstattungstarif verbindlich ausgewiesen wird. Dies bietet Patient:innen zugleich auch eine Einschätzungsmöglichkeit über die relative Höhe bzw. „Angemessenheit“ des Wahlarzthonorars. Ist der Kassentarif bekannt, ist schnell ein Vergleich möglich, ob das Wahlarzthonorar dem 1,5-fachen, dem 2-fachen oder etwa dem 10-fachen des Kassentarifs entspricht.
Auch volkswirtschaftlich ist Transparenz bedeutsam, da sie Preisstabilität und Wettbewerbsfähigkeit fördert. Insgesamt ist die offene Preiskennzeichnung ein zentrales Prinzip einer fairen, verbraucherorientierten und verantwortungsvollen Wirtschaft. Preistransparenz ist somit auch für eine Reihe gesundheits- und wirtschaftspolitischer Fragestellungen wichtig:
1) Wie hoch sind die Preisspannen für ein und dieselbe Leistung bei verschiedenen Wahlärzt:innen?
2) Wie hoch liegen die Wahlarztpreise über dem Erstattungssatz der Sozialversicherung?
3) Sind Wahlarztpreise in Regionen mit akutem Mangel an Kassenärzt:innen – seien es Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen – überdurchschnittlich hoch, weil dort die Notlage von Patient:innen besonders hoch ist und in Ermangelung an Alternativen überdurchschnittlich hohe Preise durchgesetzt werden können?
4) Wie entwickeln sich die Wahlarztpreise über die Zeit? Liegen ihre Preissteigerungen über oder unter der durchschnittlichen Inflationsrate?
Eine verpflichtende Preisangabe würde Patientinnen und Patienten über die Höhe ihrer Gesundheitsausgabe informieren, einen schnellen Preisvergleich ermöglichen, und den Wettbewerb zwischen Praxen fairer gestalten. Transparenz ist kein Nachteil für Ärztinnen und Ärzte – sie ist ein Zeichen von Fairness, Professionalität und Respekt gegenüber den Patientinnen und Patienten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zu übermitteln,
1) mit der Wahlärztinnen und Wahlärzte – im Sinne der Transparenz, des Konsument:innenschutzes und des fairen Wettbewerbs – bei standardisierten Leistungen zu einer transparenten Preisauszeichnung auf ihrer Webseite verpflichtet werden, und
2) mit der bestimmt wird, dass auf der Honorarnote der Wahlärztin bzw. des Wahlarztes auch der Rückerstattungssatz durch die Sozialversicherung auszuweisen ist.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.