588/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 19.11.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
betreffend Einführung einer Maximalhöhe von Wahlarzt-Honoraren
BEGRÜNDUNG
In den letzten Jahren fand im Bereich der niedergelassenen Ärzt:innen eine Verschiebung statt: Die Zahl an Kassenärzt:innen ist gesunken, jene an Wahlärzt:innen ist gestiegen. Heute stehen wir vor der Situation, dass insbesondere in ländlichen Regionen eine Unterversorgung an Hausärzt:innen besteht und es einen Mangel an Fachärzt:innen bestimmter Fachrichtungen gibt. Das Resultat: Überfüllte Wartezimmer und zum Teil lange Wartezeiten. Immer mehr Patient:innen sind daher – insbesondere in dringenden Fällen – immer wieder auf Wahlärzt:innen angewiesen. Ziel einer guten Gesundheitspolitik muss es sein, dieses Grundproblem zu lösen und für eine flächendeckende Versorgung mit Kassenärzt:innen aller Fachrichtungen zu sorgen.
Eine wichtige Begleitmaßnahme am Weg zu einem wieder vollständig funktionsfähigen Kassensystem ist die Beschränkung der Höhe von Wahlarzt-rechnungen. Zumindest von jenen, für die es einen Kostenersatz von der Sozialversicherung gibt. Wahlärzt:innen können ihre Honorare frei festlegen – oftmals um ein Vielfaches über den Sätzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Praxis verstärkt den Trend zu einer Zwei-Klassen-Medizin, bei der der Zugang zu medizinischer Versorgung zunehmend vom Einkommen der Patientinnen und Patienten abhängt. Die Möglichkeit (extrem) hohe Honorare verlangen zu können, macht Wahlarztpraxen für Ärzt:innen natürlich vergleichsweise attraktiv. Verstärkt wird dieser Effekt, wenn Patien:innen in Ermangelung an Alternativen auf Wahlärzt:innen angewiesen sind und die Bereitschaft auch sehr hohe Honorare zu zahlen hoch bzw. alternativlos ist. Eine Höchstgrenze für Honorare kann diesem Effekt entgegenwirken. Wahlarztpraxen würden im Vergleich zu Kassenstellen weniger attraktiv werden und Patient:innen wären zugleich vor überhöhten Preisen geschützt.
Diese Maßnahme würde mehrere Vorteile bringen:
Ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem, das allen Menschen in Österreich unabhängig von Einkommen und Wohnort eine gute medizinische Versorgung bietet, benötigt ausreichend Kassenärzt:innen in allen Regionen und Fachrichtungen. Die Einführung von Maximalhöhen bei Wahlarzthonoraren kann hierfür nicht die einzige Maßnahme sein um dem Versorgungsmangel entgegenzuwirken. Es handelt sich allerdings um eine effektive und wichtige Maßnahme, um die starke finanzielle Belastung von Patient:innen zu reduzieren und trägt dazu bei Kassenstellen wieder attraktiver zu machen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen, mit der eine sinnvolle Maximalhöhe von Wahlarzthonoraren eingeführt wird, die sich an dem 2,5-fachen des Kassentarifs orientiert.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.