59/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.02.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ausstieg aus dem EU-Asylrecht
Die Verhandlungen zum und das Ergebnis des EU-Migrationspaktes haben offen zu Tage treten lassen, dass man sich als EU-Mitgliedstaat keinesfalls auf die Institutionen der EU verlassen darf, wenn es darum geht, die illegale Massenmigration nach Europa ernsthaft verhindern und unterbinden zu wollen. Anstatt endlich die EU-Außengrenzen effektiv zu schützen, beinhaltet der Migrationspakt Neuansiedlungsprogramme sowie einen Verteilungsmechanismus für Migranten. Weigert sich ein Mitgliedstaat künftig aufgrund eines Verteilungsschlüssels Migranten aufzunehmen, so wird er gezwungen Zwangsgelder als Kompensation zu entrichten. Die Verteilung von Migranten kann niemals das Sicherheitsproblem der illegalen Massenmigration lösen, vielmehr sind die Migrationsströme abzustellen.
Andere EU-Mitgliedstaaten haben dies längst erkannt. Die Niederländer und die Ungarn etwa fordern bereits Ausnahmeregelungen beim EU-Asylrecht, ein sogenanntes Opt-out. Hierdurch kann es EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich erlaubt werden, sich aus bestimmten Politikbereichen herauszunehmen.[1] Dänemark hatte vorzeitig die Gefahr eines EU-Asylsystems erkannt und sich bereits bei seinem Beitritt zur EU eine Ausnahmeregelung ausbedungen, wonach das Land in der Asylpolitik nicht an EU-Recht gebunden ist.[2]
Österreich muss diesem Beispiel schleunigst folgen, um sich aus den Verfänglichkeiten des EU-Asylsystems lösen zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union mit Vehemenz und Nachdruck für einen Ausstieg Österreichs aus dem EU-Asylrecht einzusetzen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.