591/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 19.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend eine Gemeinsame Agrarpolitik, die die ökologische und kleinstrukturierte Landwirtschaft stärkt

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist das zentrale Politikinstrument, mit dem eine gewisse Steuerung, wohin sich die Landwirtschaft in Europa und Österreich entwickelt, möglich ist.

 

Die GAP kann dem Prinzip des „wachse oder weiche“ entgegenwirken und das Überleben einer vielfältigen, kleinstrukturierten Landwirtschaft fördern – wenn gezielte Maßnahmen ergriffen werden. Bisher war dies nicht bzw. nicht im erforderlichen Ausmaß der Fall und der Strukturwandel wird seitens der europäischen Agrarpolitik eher beobachtet als hintangehalten oder abgemildert. Gerade für Österreich, mit einer verhältnismäßig kleinstrukturierten und jungen Landwirtschaft, sind dahingehende Maßnahmen wie Kappung und Degression der Fördermittel von hoher Bedeutung.

 

Die GAP hat auch das Potential, das zentrale Transformationsinstrument hin zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Landwirtschaft zu sein – sowohl mit den Vorgaben der Konditionalität als auch aufgrund der großen Budgetmittel, die entsprechend gelenkt werden müssten. Insbesondere Bio-Landwirtschaft und Tierwohl brauchen entsprechende Fördermittel.

 

In der derzeitigen GAP wurde die Grüne Architektur ursprünglich deutlich gestärkt: Die Konditionalität beinhaltete für Bodenfruchtbarkeit, Wasserhaushalt, Klimaschutz und Biodiversitätsschutz hochrelevante Mindestvorgaben wie Fruchtfolge, Erosionsschutz, Mindestbodenbedeckung und Brachflächen, sowie erstmals eine Soziale Konditionalität bzgl. der Arbeitsbedingungen von Landarbeiter:innen.

 

Bereits bei der ersten Gelegenheit wurde allerdings begonnen, diese Standards Schritt für Schritt zu demontieren: Die Vorgabe von 4% Brachflächen kam überhaupt nie zur vollen Anwendung, und auch Vorgaben zum Fruchtwechsel oder zum Erhalt von Dauergrünland wurden mittlerweile deutlich abgeschwächt und sind damit für ihre ursprünglichen Ziele kaum noch wirksam.

 

Und das, obwohl die Landwirtschaft die Folgen der Klimakrise bereits jetzt – bei knapp unter 1,5°C globaler Erhitzung – deutlich spürt. Extremwetterereignisse verursachen jedes Jahr Millionenschäden in den landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund von Dürre, Spätfrost, oder Überschwemmungen und Hagel. Der weitere prognostizierte Anstieg der Temperaturen – Forschende warnen, dass bis zu + 3°C bis 2050 möglich wären – würde diese Ernteausfälle noch massiv verstärken.

 

Gleichzeitig hat die Landwirtschaft auch großen Einfluss sowohl auf die weitere Entwicklung der Klimakrise als auch auf das Artensterben. Beispielsweise nimmt die Landwirtschaft in der Österreichischen Treibhausgasinventur 11% der Emissionen ein, und dieser Anteil steigt noch deutlich, wenn etwa der Energieeinsatz für die Produktion von Mineraldünger oder die Regenwaldabholzung für importierte Futtermittel mit einberechnet wird. Sie kann aber durch Maßnahmen wie z.B. Humusaufbau, bodenschonende Bewirtschaftung, oder vielfältige Strukturen in der Landschaft auch positiv auf Ökosystemleistungen wirken.

 

Die GAP für 2028-2034 muss den Anforderungen der Zukunft gerecht werden und die dringend notwendige Ökologisierung der Landwirtschaft vorantreiben, um ihre eigenen Produktionsgrundlagen zu erhalten und ihre Ökosystemleistungen voll entfalten zu können. Für die österreichische Landwirtschaft ist dabei wichtig, dass Vorgaben möglichst EU-weit einheitlich und auf ähnlichem, hohem Ambitionsniveau sind. Dies, um einerseits den Effekt der Klima- und Umweltschutzanstrengungen zu stärken und andererseits die kurzfristige Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt sicherzustellen. Eine starke Konditionalität und verpflichtende Vorgaben zur Verwendung der Budgetmittel für Umwelt- und Klimaschutz sind dafür essentiell.

 

Im Entwurf der EK sind die Umweltvorgaben jedoch viel zu schwammig, um wirksam zu werden. Dadurch droht ein „race to the bottom“, dass sich die Mitgliedsstaaten also mit den Umweltvorgaben gegenseitig unterbieten, um „wettbewerbsfähig“ zu sein. Das wäre sowohl für die österreichische Landwirtschaft als auch für die Erreichung unserer Umweltziele fatal.

 

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat sich auf EU-Ebene jedoch immer wieder für die vorgeschlagenen deutlichen Abschwächungen der Vorgaben zur Konditionalität ausgesprochen.

 

In der ersten Diskussion zur Konditionalität in der GAP nach 2028 im Sonderausschuss Landwirtschaft vom 6.10.2025 begrüßte Österreich gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten die geplante Vereinfachung der Umwelt- und Klimamaßnahmen und die damit einhergehende Flexibilität. Diese Positionierung steht in diametralem Gegensatz zum im aktuellen Regierungsprogramm genannten ersten Punkt in der Positionierung, die auf EU-Ebene eingenommen werden soll.

 

Die Verhandlungen zur GAP 2028-2034 starten gerade erst, und es ist wichtig, dass sich Österreich von Beginn an klar und deutlich positioniert: Für den Erhalt einer vielfältigen, kleinstrukturierten Landwirtschaft, und für die ökologische Transformation und Klimaanpassung der europäischen Landwirtschaft durch starke, EU-weit einheitliche Umweltvorgaben und Zweckbindung der Mittel für Umwelt- und Klimaschutz.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, bei den Verhandlungen zu den Vorgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik für den Zeitraum 2028-2034 folgende inhaltliche Positionen zu vertreten und alle österreichischen Vertreter:innen für alle relevanten Gremien entsprechend anzuweisen:

 

-          Verpflichtende Umsetzung von Degression und Capping wie im Entwurf der Europäischen Kommission vorgeschlagen, inklusive einer verpflichtenden Umverteilung der dadurch freiwerdenden Budgetmittel für kleine Betriebe bzw. arbeitsintensive Betriebe (Berechnung nach Arbeitseinsatz statt Fläche)

 

-          EU-weit einheitliche, ambitionierte und wirksame Konditionalität, wobei die Standards mindestens den ursprünglich für die Periode 2023-2027 ausverhandelten Standards entsprechen müssen, jedenfalls ein Mindestprozentanteil von Biodiversitäts- oder Brachflächenanteil beinhaltet sein muss, und die soziale Konditionalität weiter ausgebaut wird,

 

-          Mindestvorgabe von 50% Umwelt- und Klimaausgaben in der GAP, wobei Direktzahlungen und Ausgleichszahlungen für Berg- und benachteiligte Gebiete nicht pauschal (auch nicht teilweise) darauf angerechnet werden, sondern nur echte Umwelt- und Klimaausgaben für diese Zweckbindung zählen dürfen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.