592/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 19.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Jakob Schwarz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Budgetvollzug der Länder transparent machen!

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Notwendigkeit das Budget zu sanieren betrifft alle Ebenen des Staates. Darum ist im Strategiebericht 2025 bis 2028 und 2026 bis 2029[1] auch ein Beitrag der Länder und Gemeinden zur Reduktion des Defizits vorgesehen. Laut Planung des Finanzministeriums bei der Erstellung des Doppelbudgets sollen Länder und Gemeinden 2025 rund 4,8 Mrd. EUR oder 1% des BIP zum Defizit beitragen. Das Defizit der Länder und Gemeinden soll sich dann kontinuierlich auf 1,1 Mrd. EUR oder 0,2% des BIP verringern. Wie die Länder und Gemeinden diese Reduktion ihres Defizits erreichen sollen, wird im Bericht nicht erklärt.

 

In der Realität scheinen diese Zahlen nicht haltbar. Wie schon 2024 wird auch 2025 das Defizit der Länder und Gemeinden höher ausfallen als bei der Budgeterstellung angenommen. Schon im Herbst musste das Finanzministerium die Zahlen für die Länder und Gemeinden korrigieren. Weniger als ein halbes Jahr nach der Erstellung des Budgets geht das Finanzministerium nun davon aus, dass die Länder und Gemeinden 1,2% des BIP zum Defizit beitragen.[2] Das gesamtstaatliche Defizit sollte aber für 2025 trotzdem erreicht werden, da der Bund besser als geplant abschneidet.

 

Doch auch das scheint nun nicht mehr sicher. Nur wenige Woche nach der Aussendung des Finanzministers, dass das Maastricht Defizit 2025 bei 4,5% liegen wird, berichten Medien über drastische Steigerungen von rund 2 Mrd. EUR der Länder- und Gemeindedefizite, was das Maastricht Defizit auf 4,9% erhöhen würde.[3] Woher diese neuen Zahlen stammen bleibt unklar, auch der Finanzminister liefert keine Erklärung.[4]

 

Grund für die allgemeine Verwirrung ist der intransparente Budgetvollzug der Bundesländer. Während auf Bundesebene das Finanzministerium monatlich detailliert über den Vollzug berichtet, liegen über die unterjährigen Budgetzahlen der Bundesländer keine Informationen vor. Auch die Landtage werden nicht informiert.

 

Durch die Six Pack Legislatur auf europäischer Ebene müssen die Länder ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben an die Statistik Austria melden. Allerdings werden die Zahlen für 8 Länder nur kumuliert veröffentlicht. Für das Finanzministerium, die Landtage und die Bürger:innen wird nicht transparent gemacht, wie die budgetäre Lage in den einzelnen Bundesländern aussieht. Wien meldet sogar nur quartalsweise mit den anderen Gemeinden ein.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass durch die neuen EU-Fiskalregeln die Rechtsgrundlage für die Einmeldung der Daten an die Statistik Austria seit letztem Jahr nicht mehr gültig sind. Wenn es keine nationalstaatliche Regelung gibt, könnte auch noch der letzte Rest an Transparenz bei den Länderbudgets verloren gehen. Eine Möglichkeit, gemeinsam über eine nationalstaatliche Nachfolgeregelung zu diskutieren, bieten die Verhandlungen zum Stabilitätspakt. Es scheint aber so als hätten die Bundesländer keine Lust Gespräche mit dem Finanzminister zu führen. Der letzte Verhandlungstermin am 7.11. wurde kurzfristig von den Ländern abgesagt.

 

Verwirrung um Daten, intransparenter Budgetvollzug und mangelnde Reformbereitschaft bei den Bundesländern bringen die Budgetkonsolidierung in Gefahr. Es ist daher notwendig schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und auch die Länder zu einem transparenten Budgetvollzug zu verpflichten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird

aufgefordert dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regelung vorzulegen, die die Transparenz des Budgetvollzugs der Länder verbessert, insbesondere durch:

-       monatliche Meldungen der Aus- und Einzahlungen pro Bundesland an die Statistik Austria anstelle der bisherigen kumulierten Einmeldung der 8 Länder,

-       monatliche Einmeldung der Aus- und Einzahlungen Wiens an die Statistik Austria anstelle der bisherigen quartalsweisen Einmeldung,

-       monatliche Vollzugsberichte der Bundesländer angelehnt an die Berichte zum Monatserfolg des Finanzministeriums an die Landtage und

-       Festlegung einer einheitlichen Frist für die Vorlage der Landesrechnungsabschlüsse.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.



[1] Strategiebericht 2025 bis 2028 und 2026 bis 2029 gem. § 14 BHG 2013

[2] Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits

[3] https://www.derstandard.at/story/3000000295734/trotz-der-sparpakete-steigt-oesterreichs-defizit-heuer-offenbar-an

[4] https://orf.at/stories/3411205/