595/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 20.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend verpflichtende Ausbildung für Leitungspersonen elementarer Bildungseinrichtungen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Leitungspersonen in elementaren Bildungseinrichtungen tragen eine große Verantwortung: Sie führen Teams, unterstützen Pädagoginnen und Pädagogen in ihrer täglichen Arbeit, sorgen dafür, dass Kinder bestmöglich gefördert werden, und gestalten ein professionelles, wertschätzendes Arbeitsumfeld.

 

Trotz dieser wichtigen Rolle gibt es in Österreich bisher keine einheitlichen, verpflichtenden Anforderungen an die Qualifikation von Leitungskräften.

 

Expert:innen betonen seit Jahren, dass gut ausgebildete Leitungspersonen entscheidend für die Qualität in den Einrichtungen sind. Auch der „Qualitäts-rahmenplan für das Personal in elementaren Bildungseinrichtungen in Österreich“ – das Endprodukt eines vom Bildungsministerium initiierten Expert:innenprozess – empfiehlt klar, dass Leitungskräfte über eine verpflichtende, österreichweit einheitliche Qualifikation verfügen sollten.

 

Eine solche Vorgabe sollte im Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz verankert werden und würde allen Beteiligten zugutekommen: Sie gibt Leitungspersonen die notwendige Sicherheit und Unterstützung, um ihre Teams und die Kinder bestmöglich zu begleiten. Gleichzeitig stärkt sie die pädagogische Qualität in den Einrichtungen und sorgt dafür, dass Kinder österreichweit die gleiche hohe Bildungsqualität erfahren.

 

Wir möchten damit sicherstellen, dass die Verantwortung von Leitungspersonen anerkannt und professionell unterstützt wird – zum Wohle der Kinder, der Teams und der Familien.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen um eine österreichweite verpflichtende Qualifikation für Leitungspersonen von elementaren Bildungseinrichtungen im Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz zu verankern.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen.