596/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 20.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erhalt und verbesserte Durchsetzung des Lärmschutz-Nacht-60ers für Lkw über 7,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Zur Sicherung der gesundheitlich extrem wichtigen Nachtruhe der Bevölkerung entlang der Autobahnen und Schnellstraßen gilt für Lkw über 7,5 Tonnen zwischen 22 und 5 Uhr auch hier grundsätzlich ein Tempolimit von 60 km/h.

 

Dieses für Lärmschutz unverzichtbare und auch nicht durch Maut-Differenzierung oder andere Regelungen ersetzbare Lkw-Nacht-Tempolimit kann örtlich oder abschnittsweise per Verordnung auf 80 km/h hinaufgesetzt werden, wo keine Konflikte zB mit Lärmschutzgrenzen bestehen. Die diesbezüglichen Spielräume sind nach den großzügigen Lockerungen in früheren Jahren, namentlich 2016, jedoch bereits ausgeschöpft.

 

Denn laut aktueller offizieller Lärmkartierung (2022) sind nachts mindestens 260.000 Menschen entlang von Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen von Lärm in gesundheitsschädlichem Ausmaß betroffen. Dabei liegt dieser Berechnung noch die Fiktion zugrunde, dass die geltenden Tempolimits, also auch der Nacht-60er, vollständig eingehalten würden. Aus Studien ist jedoch bekannt, dass insbesondere bei Lkw das Gegenteil der Fall ist: Die letzte entsprechende, repräsentative Erhebung durch das KfV mit Unterstützung der ASFINAG im Auftrag der Arbeiterkammer ergab bis zu 93% Nichteinhaltung der Tempolimits schon tagsüber, und sogar – trotz überwiegend Tempolimit 60 an den Erhebungsquerschnitten – noch etwas höhere (!) gefahrene Geschwindigkeiten nachts. Speziell in der Nacht liegen also offensichtlich weithin grobe Regelverstöße und ebensolche Kontrolldefizite vor.

 

Daher liegt die tatsächliche Zahl an Lärm-Betroffenen entlang unserer Lkw-Routen nochmals deutlich höher als in Lärmkartierung und Aktionsplanung nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie ausgewiesen.

 

Die bestehenden Tempolimits und die Verbesserung ihrer in den letzten 15 Jahren kaum vorangekommenen Kontrolle und Durchsetzung sind daher unverzichtbar für die lärmgeplagte Bevölkerung an hochrangigen Verkehrsachsen.

 

Auch die absehbare Elektrifizierung des Antriebs bei Lkw wird daran nichts ändern: Denn bereits bei Geschwindigkeiten ab 60 km/h (und umso mehr bei höheren Geschwindigkeiten) übertrifft das Abrollgeräusch von Lkw das Motorgeräusch und bestimmt daher die Gesamt-Lärmemission des Fahrzeugs. Eine Differenzierung der zulässigen Nacht-Geschwindigkeit nach Antriebsart, wie ebenfalls seitens der Branche „angeregt“, wäre also unsachlich und daher verfassungswidrig.

 

Nicht zuletzt würden bei tatsächlicher Einhaltung der Lkw-Tempolimits auch noch

·         fast 200.000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr eingespart,

·         die Verzerrung im Güterverkehrsmarkt zulasten der Schiene, die geltende Regeln wie Tempolimits lückenlos einhalten muss, ein Stück weit reduziert,

·         Verkehrssicherheitsrisken verringert.

 

Dennoch erfolgen immer wieder, so auch im Zusammenhang mit der Mautfestlegung für 2026, seitens der Lkw-Branche Vorstöße, dieses Nacht-Tempolimit von 60 km/h für Lkw über 7,5 Tonnen abzuschaffen oder hinaufzusetzen.

 

Tempo 80 bedeutet im Vergleich zu Tempo 60 jedoch um fast die Hälfte mehr Lärmbelastung für die Anrainer:innen. Insbesondere in alpiner, voralpiner oder sonstiger hügeliger Topographie könnte zudem selbst aufwändigster baulicher Lärmschutz aufgrund der Gesetze der Lärmausbreitung nichts an dieser Mehrbelastung für viele Lärmbetroffene ändern.

 

Die Vorstöße zur Streichung des Nacht-60ers für Lkw sind aufgrund dieser Sachlage im Interesse der hunderttausenden lärmbelasteten und in ihrer Nachtruhe beeinträchtigten Menschen entlang der Autobahnen und Schnellstraßen nachdrücklich zurückzuweisen. Im Gegenteil wäre die Kontrolle und Durchsetzung der geltenden Lkw-Tempolimits massiv zu verbessern.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur werden aufgefordert,

·         sich klar und eindeutig zur Beibehaltung der derzeit geltenden, für die lärmgeplagte Bevölkerung unverzichtbaren Nacht-Tempolimits für Lkw über 7,5 Tonnen, auch auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen, zu bekennen,

·         allen Vorstößen, diese Nacht-Tempolimits und insbesondere den Nacht-60er für Lkw auf Autobahnen und Schnellstraßen abzuschaffen oder aufzuweichen, eine klare Absage zu erteilen,

·         sich für deutlich verbesserte Kontrolle und damit Einhaltung dieser Lkw-Tempolimits insbesondere auf Autobahnen und Schnellstraßen einzusetzen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgeschlagen.