597/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde
betreffend effektivere und passgenaue Forschungsförderung durch erhöhte institutionelle Autonomie der Förderstellen
BEGRÜNDUNG
Die thematische Forschungsförderung für Unternehmen spielt eine zentrale Rolle für die Innovationsfähigkeit Österreichs. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung ist sie jedoch sehr durch administrative Einflüsse geprägt. Die Förderprogramme für Forschung und Entwicklung orientieren sich dadurch nicht ausreichend an den tatsächlichen Innovationsprozessen und den realen Vorgängen in Unternehmen. Damit wird Potenzial verschenkt, das für den Standort entscheidend wäre. Für eine bessere Unterstützung der heimischen Betriebe sollten die österreichischen Forschungs-förderungsstellen über eine erhöhte Autonomie in der Ausgestaltung der Förder-programme und -calls verfügen, wodurch sie sich stärker an den realen Bedürfnissen und Entwicklungsdynamiken der Unternehmen ausrichten könnten.
Internationale Beispiele zeigen, wie so eine moderne Förderlandschaft funktionieren kann. Institutionen wie Vinnova[1] in Schweden oder Business Finland (früher TEKES)[2] in Finnland arbeiten seit Jahren erfolgreich mit einer klaren strategischen Steuerung durch die Ministerien, während die operative Ausgestaltung der Programme in der Verantwortung der Förderstellen liegt. Dieses Modell verbindet politische Zielorientierung mit hoher Umsetzungswirksamkeit und hat wesentlich zur Innovationsdynamik dieser Länder beigetragen.
Ebenso verfügen die österreichischen Förderstellen über eine umfassende Expertise darüber, was Unternehmen brauchen. Sie kennen wegen ihres kontinuierlichen Austauschs mit den Betrieben deren administrativen Abläufe und technologischen Bedürfnisse sehr gut. Auf dieser Basis können sie passgenaue Förderprogramme und entsprechende Calls erarbeiten sowie zielgerichtete Unterstützung anbieten. Für die institutionelle Neuausrichtung dieser öffentlichen Einrichtungen benötigen diese allerdings erweiterte Handlungsspielräume und eine erhöhte institutionelle Autonomie.
Durch eine klare Rollenverteilung – strategische Ziele und thematische Vorgaben durch die ministeriellen Ressorts, operative Ausarbeitung und Durchführung durch die Förderorganisationen – werden Prozesse beschleunigt, Innovationen näher an den tatsächlichen Bedarf gebracht und die Qualität der thematischen Programme erhöht. Die Einrichtungen übernehmen damit eine aktivere, gestaltende Rolle im Förderprozess und agieren im Innovationssystem noch mehr als Partnerinnen der Unternehmen.
Zugleich bleibt die Überprüfbarkeit zentral. Um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Förderentscheidungen sicherzustellen, sind formelle und inhaltliche Leitplanken sowie strategische Zielvorgaben weiterhin notwendig. Dazu gehören standardisierte Evaluationskriterien, eine nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungsprozesse sowie eine regelmäßige Wirkungsevaluierung.
Eine solche Weiterentwicklung der Forschungsförderung erhöht die Wirksamkeit bestehender Ressourcen. Jedenfalls kann diese strukturelle Verschiebung der Aufgabenverteilung aufkommensneutral umgesetzt werden. Denn Ziel ist es finanzielle Mittel aus bestehenden Budgets effizienter einzusetzen.
In Summe trägt dies dazu bei, die Innovationskraft des österreichischen Wirtschaftsstandorts zu stärken, die Kooperation zwischen Wirtschaft und Förderinstitutionen zu vertiefen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu erhöhen. Dieser zeitgemäße Ansatz verbessert die bestehenden Strukturen, nutzt bestehende Expertise und richtet die Forschungsförderung in Österreich stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen der Unternehmen aus. Damit steigert er die Wirkung öffentlicher Fördermittel nachhaltig.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Industrie wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zentralen Forschungsförderungseinrichtungen ein Modell der forschungsorientierten Unternehmensförderung vorzulegen, das:
· eine klare Rollenverteilung sicherstellt, bei der die Ministerien strategische Ziele, thematische Schwerpunkte und Wirkungsziele vorgeben und die Förderstellen die operative Ausgestaltung und Abwicklung der thematischen Programme sowie Calls übernehmen;
· den Forschungsförderungsstellen erweiterte operative Autonomie einräumt, um Programme flexibel, bedarfsorientiert und auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise zu entwickeln;
· internationale Best-Practice-Modelle berücksichtigt und deren erfolgreiche Elemente systematisch für den österreichischen Kontext nutzbar macht;
· einheitliche Qualitäts-, Dokumentations- und Evaluationsstandards festlegt, einschließlich standardisierter Kriterien, transparenter Entscheid-ungsprozesse und regelmäßiger Wirkungsanalysen, um Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten;
· aufkommensneutral umgesetzt wird.
Der Bundesminister wird ferner ersucht, dem Nationalrat zeitnah ein Umsetzungskonzept vorzulegen, das auch die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Anpassungen sowie eine präzise Darstellung der neuen Aufgabenverteilung umfasst.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.