600/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 20.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einrichtung einer unabhängigen Kontrollkommission für die militärischen Nachrichtendienste

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Mit der jüngst beschlossenen Möglichkeit zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten und der Einführung des Bundestrojaners haben die österreichischen Nachrichtendienste bereits tiefgreifende neue Befugnisse erhalten. Nun fordert auch das Bundesheer im Rahmen eines angekündigten Gesetzespakets eine erhebliche Ausweitung der Kompetenzen seiner Nachrichtendienste, insbesondere des Heeresnachrichtenamts (HNaA) und des Abwehramts (AbwA).

 

Vorgesehen sind erweiterte Datenabfragen, neue Formen der Nutzung personenbezogener Informationen und Maßnahmen, mit denen Gefahren „im Vorhinein“ erkannt werden sollen – ohne dass klar definiert ist, welche Eingriffsintensität damit verbunden wäre.

 

Gleichzeitig nimmt der Einsatz künstlicher Intelligenz in der nachrichtendienstlichen Auswertung rapide zu. Der technologische Fortschritt ermöglicht zwar eine schnellere Verarbeitung großer Datenmengen, erhöht jedoch auch das Risiko algorithmischer Verzerrungen (Bias), intransparenter Entscheidungswege und tiefgreifender Grundrechtseingriffe.

 

Damit wächst die Gefahr, dass neue Überwachungsbefugnisse in Kombination mit automatisierter Auswertung zu hochsensiblen, schwer rückverfolgbaren Eingriffen in die Privatsphäre führen. Die große Missbrauchsgefahr, sowie die Hintergründe der Firmen, die solche Software herstellen, sind dabei nur zwei der vielen kritischen Aspekte dieses Überwachungstools.

 

Gerade weil neue Befugnisse immer auch neue Risiken schaffen, braucht es robuste, unabhängige Kontrollmechanismen. Während im Zuge des Verfassungsschutzes eine Unabhängige Kontrollkommission für den Verfassungsschutz eingerichtet wurde, die Zugang zu allen Akten und Räumlichkeiten hat, aus fünf unabhängigen und weisungsfreien Mitgliedern besteht und sowohl aus eigenem Antrieb als auch auf Ersuchen des Innenministers oder des Ständigen Unterausschusses tätig werden kann, existiert eine solche wirksame Kontrolle im militärischen Bereich nicht.

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, wie entscheidend unabhängige Kontrolle für funktionierende Nachrichtendienste ist. Die erste Vorsitzende der DSN-Kontrollkommission konnte bereits vor der großen BVT-Reform strukturelle Mängel identifizieren und Reformvorschläge erarbeiten, die wesentlich zur Professionali-sierung des Dienstes beigetragen haben. Diese begleitende strukturelle Kontrolle hat sich damit als unverzichtbares Instrument erwiesen, um Eingriffsrechte rechtsstaatlich abzusichern.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nicht vertretbar, dass militärische Nachrichtendienste weitreichende zusätzliche Befugnisse erhalten sollen, während gleichzeitig keinerlei neue Kontrollstrukturen vorgesehen sind. Die Intensität der Eingriffe muss immer mit dem Ausmaß der Kontrolle Schritt halten, insbesondere dort, wo Datenzugriffe, Überwachungstechnologien und KI-gestützte Analysen die rechtsstaatlichen Risiken erhöhen.

 

Daher ist eine unabhängige Kontrollkommission auch für HNaA und AbwA zwingend erforderlich. Sie muss weisungsfrei, gesetzlich verankert, mit umfassenden Akteneinsichts- und Zutrittsrechten ausgestattet und bereits vor größeren Reformschritten eingesetzt werden, um diese fachlich und unabhängig begleiten zu können. Nur so kann gewährleistet werden, dass die militärischen Nachrichtendienste ihre Aufgaben gesetzmäßig, verhältnismäßig und transparent erfüllen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, noch vor weiteren Reformschritten im Militärbefugnisgesetz oder einer Ausweitung der Befugnisse der militärischen Nachrichtendienste Heeresnach-richtenamt und Abwehramt eine unabhängige Kontrollkommission nach dem Vorbild der DSN einzurichten.

 

Diese Kommission soll sämtliche zukünftigen Reformschritte bereits im Vorfeld begleiten und den Nationalrat in diesem Prozess beratend unterstützen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.