601/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten David Stögmüller, Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
betreffend PrEP in die Regelversorgung und die HIV-Prävention dauerhaft sichern
BEGRÜNDUNG
Seit 1. April 2024 ist die HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) als hochwirksames und wissenschaftlich anerkanntes Instrument zur Prävention von HIV-Neuinfektionen, das bei korrekter Einnahme das Infektionsrisiko um bis zu 99% senkt, kostenlos.[1] Sie ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der globalen UNAIDS-Ziele 2025 (95-95-95) und zur langfristigen Eliminierung von HIV-Neuinfektionen sowie ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von AIDS.[2] Es ist die Voraussetzung, um die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen für AIDS sowie HIV bis 2030 zu gewährleisten.[3] Die PrEP ist in vielen westeuropäischen Ländern bereits als reguläre Kassenleistung etabliert und hat dort nachweislich zu einem Rückgang der HIV-Infektionsraten geführt.[4]
Aktuell besteht in Österreich eine befristete Kostenzuschussregelung für die PrEP-Medikamente, die ärztliche Begleitung und die erforderlichen Tests. Obwohl diese Maßnahme einen wichtigen ersten Schritt darstellt, sichert sie die langfristige, niederschwellige und flächendeckende Versorgung nicht nachhaltig ab. Die Kostenrückerstattung für die PrEP ist bis zu 60 EUR/Monat für Medikamente und 25 EUR/Quartal für die ärztliche Begleitung möglich, muss jedoch über die ÖGK, SVS oder BVAEB abgewickelt werden.
Bis Ende 2027 ist die kostenlose und wirksame HIV-PrEP gesichert. Für das Jahr 2026 ist eine Evaluierung vorgesehen. Angesichts der wissenschaftlich belegten Wirksamkeit der PrEP und im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der SDG 3 bleibt es auch über 2027 hinaus von zentraler Bedeutung, dass alle Personen weiterhin einen kostenlosen und niederschwelligen Zugang zu dieser effektiven gesundheitlichen Maßnahme haben sollen. Die regelmäßige Einnahme der PrEP mit verpflichtenden Testungen, die den Menschen ein gesundheitliches Screening auf sexuell übertragbare Infektionskrankheiten ermöglicht, trägt nicht nur zum individuellen Schutz, sondern auch zur allgemeinen Gesundheitsförderung bei. Daher sollte die Evaluierung ausschließlich der Gewinnung statistischer Erkenntnisse dienen und nicht der Frage nach der Weiterführung dieses wichtigen Instruments zur HIV-Prävention.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, im Rahmen der Bundes-Zielsteuerungskommission und mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger unverzüglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um die HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) sowie die damit einhergehenden notwendigen Testungen auf andere sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten unbefristet und vollwertig in die Regelleistung der österreichischen Sozialversicherung zu überführen und diese als Kassenleistung im Leistungskatalog zu verankern. Ergänzend dazu sollte eine bundesweite Informationskampagne umgesetzt werden, die die Aufklärung über die kostenfreie PrEP, über regelmäßige Testungen auf sexuell übertragbare Infektionskrankheiten sowie die Entstigmatisierung von HIV und AIDS fördert.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.
[1] https://www.aidsgesellschaft.at/wp-content/uploads/2022/11/OeAG-Forderung-zu-PrEP-in-Oesterreich-2022.pdf
[2] https://www.unaids.org/sites/default/files/media/documents/2024-unaids-global-aids-update-summary_de.pdf
[3] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/nachhaltige-entwicklung-agenda-2030/ziele-der-agenda-2030/ziel-3-gesundheit-und-wohlergehen.html
[4] https://www.aidsgesellschaft.at/wp-content/uploads/2022/11/OeAG-Forderung-zu-PrEP-in-Oesterreich-2022.pdf