602/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
betreffend Automatische Übermittlung der Berichte der Beschaffungs-Prüfkommission an den Nationalrat
BEGRÜNDUNG
Mit dem Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz 2022 wurde neben einer schrittweisen Budgeterhöhung für das Bundesheer auch die Einrichtung einer Beschaffungs-Prüfkommission (BPK) beschlossen. Diese Kommission soll als unabhängiges, beratendes Gremium der Bundesministerin für Landesverteidigung die gesetzmäßige Vollziehung sowie eine sparsame und zweckmäßige Gebarung bei Beschaffungsvorhaben sicherstellen.
Die Kommission besteht aus sechs externen, in ihrem Fachgebiet ausgewiesenen Expert:innen, die von der Bundesministerin nach klar definierten fachlichen Kriterien für drei Jahre bestellt wurden.
Jährlich erstellt die BPK einen Bericht, der der Öffentlichkeit transparent darlegen soll, wie Beschaffungsprozesse geführt werden und wie das dafür eingesetzte Steuergeld verwendet wird.
Während der Jahresbericht 2023 zu Jahresbeginn 2024 zeitgerecht vorgelegt wurde, verzögerte sich die Übermittlung des Jahresberichts 2024 erheblich. Die Ministerin übermittelte den Bericht über Monate hinweg nicht an das Parlament und begründete dies mit dem Wunsch nach ausführlicher Kommentierung und „Kontextualisierung“ – ein Prozess, der schließlich fünf Monate dauerte.
Mit der Veröffentlichung wurde klar, dass der Bericht substantielle Kritikpunkte enthält. Die BPK bemängelte insbesondere eine verspätete vergaberechtliche Einbindung sowie den Eindruck politischer Präjudizierung. So blieb bei der Nachfolge der C-130-Transportflugzeuge (C-390) die vergaberechtliche Prüfung hinter politischen und strategischen Festlegungen zurück. Ähnliche Kritik äußerte die Kommission zur geplanten Beschaffung einer Fliegerabwehr mittlerer Reichweite, bei der politische Entscheidungen einen offenen Vergabewettbewerb de facto erschwert hätten.
Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran, diese fachlichen Einschätzungen vollständig, ungefiltert und ohne politisch motivierte Verzögerungen zu erhalten — insbesondere angesichts der erheblichen Mittel, die jedes Jahr für militärische Beschaffungen bereitgestellt werden. Es muss daher sichergestellt sein, dass Berichte der BPK automatisch, ohne Ermessen der jeweils amtierenden Ministerin oder des Ministers, fristgerecht an den Nationalrat übermittelt werden.
Eine verpflichtende Vorlage des Jahresberichts bis spätestens Ende März des Folgejahres erhöht Transparenz, parlamentarische Kontrolle und Vertrauen in die Vorgänge der Landesverteidigung. Eine zurückhaltende oder verzögerte Übermittlung aus politischen Erwägungen darf nicht möglich sein.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, einen Entwurf zur Änderung des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes vorzulegen, der sicherstellt, dass der jährliche Prüfbericht der Beschaffungs-Prüfkommission dem Nationalrat automatisch und ohne Verzögerung spätestens bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen ist.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.