611/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 20.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erstellung eines monatlichen Transparenzberichts über die Kosten für Asylanten und Vertriebene

 

 

Die österreichische Bevölkerung sieht sich mit einer anhaltend hohen Inflation konfrontiert. Familien, Pensionisten und Arbeitnehmer wissen oft nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Gleichzeitig greifen Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene zum Teil auf unterschiedliche, aber vielfache Leistungen zu.

 

Dazu zählen unter anderem die Gesundheitsversorgung, Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, Sozialtransferleistungen für Familien, Pflegegeld, Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) und verschiedenste Förderungen für Projekte und NGOs, die in Zusammenhang mit Migration und Asyl stehen.

 

So belegen beispielsweise die aktuellen Daten der Statistik Austria, dass ein signifikanter Anteil der Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher aus Drittstaaten stammt. 2024 waren bereits 53 Prozent der fast 206.000 Bezieher von Mindest-sicherung bzw. Sozialhilfe Drittstaatsangehörige, 44 Prozent hatten einen Asyl- oder subsidiären Schutzstatus[1] – ein Wert, der seit Jahren steigt: 2023 waren 41 Prozent der Bezieher Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte, 2022 40 Prozent.[2] Die Gesamtausgaben lagen 2024 bei mehr als 1,3 Milliarden Euro. Nur 39 Prozent der Bezieher waren österreichische Staatsbürger – dieser Wert sinkt seit Jahren.[3] Die Gesamtkosten für das Pflegegeld 2023 für Personen mit Asyl- oder subsidiärem Schutzstatus sowie Ukraine-Vertriebene lagen bei rund 28,2 Millionen Euro.[4]

 

2024 untersuchte das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), welche fiskalischen Kosten für die Asylmigration 2015 bis 2025 anfielen. Die Gesundheitsausgaben wurden auf 3,49 Milliarden Euro geschätzt, Mindestsicherung und Sozialhilfe auf wohl niedrig angesetzte drei Milliarden, für die Arbeitsmarktpolitik würden 2,54 Milliarden Euro anfallen, 1,49 Milliarden Euro für Familienleistungen.[5]

 

Allein diese wenigen Zahlen verdeutlichen, dass erhebliche finanzielle Mittel der Steuerzahler für Leistungen an Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutz-berechtigte und Vertriebene aufgewendet werden. Angesichts der finanziellen Belastungen, denen die österreichische Bevölkerung unter anderem durch die hohe Inflation und die Teuerung ausgesetzt ist, ist es das Mindeste, dass die zuständige Ministerin endlich offenlegt, welche Kosten durch diese Personengruppen in ihrer Ressortverantwortung auflaufen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat monatlich einen detaillierten Transparenzbericht vorzulegen, der sämtliche Kosten offenlegt, die dem Steuerzahler durch Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene in ihrer Ressortverantwortung entstehen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://www.statistik.at/fileadmin/pages/348/17_MuS_Personen_im_Regelpensionsalter_
2024_01.ods
(aufgerufen am 20.11.2025)

[2]    https://www.statistik.at/fileadmin/pages/348/6_MuS_Aufenthaltsstatus_2017-2023.ods (aufgerufen am 20.11.2025)

[3]    https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/mindestsicherung-und-sozialhilfe (aufgerufen am 20.11.2025)

[4]    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/416/imfname_1678023.pdf (aufgerufen am 20.11.2025)

[5]    https://www.diepresse.com/18002767/asylmigration-kostet-88-milliarden-euro-bis-2025 (aufgerufen am 20.11.2025)