613/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Belastungswelle durch die Asylmigration – Zeit für eine Kostenbeteiligung!
Seit 2015 wurden in Österreich rund 447.000 Asylanträge gestellt, davon allein über 266.000 seit 2020.[1] Angesichts der enormen Kosten, die durch die illegale Massenzuwanderung seit 2015 entstanden sind, ist ein Umdenken unumgänglich.
Eine Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) belegt die gewaltige finanzielle Belastung für die österreichischen Steuerzahler. Die Studie beziffert die Kosten für Grundversorgung und die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf 5,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen 4,42 Milliarden Euro für Bildung und 3,49 Milliarden Euro für das Gesundheitssystem.[2] Die genannten Summen sind allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Die von EcoAustria ermittelten Daten bilden bei weitem nicht die Gesamt-kosten ab, denn die Realität ist nahezu ein Fass ohne Boden: Verfahrenskosten, Taschengeld, unzählige Wertekurse, AMS-Schulungen, Dolmetschkosten, zusätzliche Lehrer bis hin zu den explodierenden Ausgaben für Sicherheit und Justiz belasten die Systeme zusätzlich.
Wer in Österreich den Asylstatus bzw. subsidiären Schutz zuerkannt bekommt, muss einen Beitrag leisten, um zumindest einen Teil der enormen Kosten, die er als Asylwerber verursacht hat, zurückzuzahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Weg direkt von der Grundversorgung in die Sozialhilfe führt. Dies ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den österreichischen Steuerzahlern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, umgehend die notwendigen Grundlagen zu schaffen, um von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigen, die Sozialleistungen wie Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beziehen, Kostenbeiträge zur zumindest teilweisen Abdeckung der durch sie verursachten Aufwendungen im Zuge des Asylverfahrens einzuheben bzw. einzubehalten.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.