614/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 20.11.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Lisa Schuch-Gubik

und weiterer Abgeordneter

betreffend Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

 

 

Obwohl die Bundesregierung die Zerschlagung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit mit einem angeblichen Qualitätsfokus und dem Verweis auf die Kritik des Rechnungshofes rechtfertigt, zeigt die konkrete Ausgestaltung der sogenannten Reform in Gestalt der Weiterbildungsbeihilfe klar eines: Es geht ihr nur vordergründig um eine Zielschärfung. In der Substanz dient diese „Reform“ vor allem dazu, den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen massiv einzuschränken. Denn der eigentliche Schwerpunkt liegt auf Sparmaßnahmen bei der eigenen Bevölkerung, was in diesem konkreten Fall zulasten der Weiterbildungswilligen geht. Die Behauptung, mit einem um rund 75 Prozent auf einen jährlichen Rahmen von lediglich 150 Millionen Euro gekürzten Budget und dem Prinzip „First come, first serve“ – ist der Fördertopf ausgeschöpft, dann ist Schluss – eine bessere und qualitativ hochwertigere Weiterbildung für alle schaffen zu wollen, ist unredlich. Rückzahlungsforderungen für vom AMS bewilligte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Bildungskarenz sind jedenfalls strikt abzulehnen.

 

Die nun vorgesehene Kaskade an Verschärfungen wirkt – neben dem Budgetdeckel – insgesamt wie ein Filtermechanismus, der die Zahl derer, die eine Weiterbildungs-beihilfe in Anspruch nehmen können, massiv reduzieren soll. Das ist klarer Ausdruck eines drastischen Sparkurses auf Kosten von Qualifizierungsmöglichkeiten. So hatten Arbeitnehmer bisher einen Rechtsanspruch auf bezahlte Weiterbildung via AMS, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt haben. Jetzt macht die Regierung sie zu Bittstellern, die vom Wohlwollen eines AMS-Beamten und einem gedeckelten Budgettopf abhängig sind. Insofern grenzt die Aussage von SPÖ-Ministerin Schumann – „Wir geben den Menschen die Chance, sich zu qualifizieren und weiterzubilden. Ich freue mich, dass es gelungen ist, dieses tolle Modell der Weiterbildungszeit so rasch auf die Beine zu stellen“ [1] – an Realitätsverweigerung.

 

Die Einführung von verpflichtenden Bildungsberatungen ist überdies eine reine Bevormundung der Arbeitnehmer. Die Unternehmensbeteiligung an der Beihilfe ab einer bestimmten Einkommenshöhe des Arbeitnehmers wird im Ergebnis zu einer weiteren Einschränkung führen: Ein Unternehmer wird kaum zur Weiterbildung einer Buchhalterin zur Bilanzbuchhalterin beitragen, wenn diese Position in seinem Unternehmen bereits besetzt ist. Die Übergangsregelungen sind administrativ viel zu eng gefasst und die zeitliche Befristung dermaßen rigide, dass die reale Gefahr besteht, dass Personen in dringend benötigten Mangelberufen den Abschluss ihrer begonnenen Ausbildung verunmöglicht wird. Die Regierung schafft zudem ein Zwei-Klassen-System in der Weiterbildung, das Leistung und Qualifikation bestraft: Eine heimische Ingenieurin, die sich für den Standort Österreich weiterbilden will, wird massiv benachteiligt und muss jahrelang gearbeitet haben, während eine Person ohne jegliche Ausbildung bevorzugt wird.

 

Laut WFA soll „das neue Modell der Weiterbildungsbeihilfe […] insbesondere weniger qualifizierten Personen zugutekommen“.[2] Das ist grundsätzlich ein Zugang, der auch der ursprünglichen Intention der Bildungskarenz entspricht. Allerdings ließ SPÖ-Ministerin Schumann im Juli aufhorchen, als sie sagte, „man wolle sich stärker auf jene fokussieren, die keine abgeschlossene Ausbildung hätten“.[3] Das wirft nämlich die entscheidende Frage auf: Ist die neue Weiterbildungsbeihilfe also in Wahrheit ein verstecktes Integrationsprogramm, finanziert aus den Mitteln der Arbeitslosen-versicherung, die eigentlich den österreichischen Beitragszahlern zustehen? Dieser Verdacht erhärtet sich, zumal laut ÖIF „der Bildungsstand von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten […] in den letzten Jahren deutlich gesunken ist“ und „zwei von drei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten mit Zuerkennung im Jahr 2024 […] Alphabetisierungsbedarf aufwiesen“.[4]

 

Die Schwächen der bisherigen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ließen sich auch ohne eine vollständige Systemumstellung beheben, indem man auf eine präzisere Ausrichtung der bestehenden Instrumente setzt. Auf eine Kombination der konsequenten Umsetzung von Qualitäts- und Kontrollmechanismen, der Verbesserung der Steuerung, der Verknüpfung der Förderung mit klar definierten Zielen, von Nachweis- und Qualitätspflichten, einem systematischen Monitoring zur Erfolgskontrolle, der verbindlichen Teilnahme- und Erfolgsnachweise, strenger Zertifizierungsmaßstäbe für Bildungsanbieter, der Verpflichtung zur Darstellung arbeitsmarktrelevanter Lernziele usw. Steuerung, Transparenz und Qualität: Solche Maßnahmen hätten die Wirksamkeit deutlich erhöht, ohne die Chance auf vom Staat unterstütze Weiterbildung weitgehend zu kappen. Es wäre geboten, die Instrumente qualitativ zu verbessern – statt sie quantitativ zu reduzieren.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche Arbeitnehmern einen fairen Zugang zu Weiterbildungen ermöglicht. Dabei soll der Fokus auf einer Qualitätsoffensive statt einem bürokratischen Kostendeckel liegen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen



[1]    https://www.spoe.at/aktuelles/schumann-weiterbildungszeit-gibt-beschaeftigten-chance-fuer-ausbildung-und-hoeherqualifizierung/ (aufgerufen am 16.10.2025)

[2]    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/I/209/imfname_1711856.pdf (aufgerufen am 16.10.2025)

[3]    https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0642 (aufgerufen am 16.10.2025)

[4]    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250528_OTS0156/oeif-begruesst-vom-ministerrat-beschlossenes-verpflichtendes-integrationsprogramm (aufgerufen am 16.10.2025)