615/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 20.11.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nein zur WHO-Bevormundung – Ja zur gesundheitspolitischen Souveränität Österreichs
Der WHO-Pandemievertrag ist der Bauplan, die verschärften Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind die Werkzeuge, um die gesundheitspolitische Souveränität der Nationalstaaten auszuhebeln: Der WHO-Pandemievertrag etabliert eine ständige Struktur und schränkt die Selbstbestimmung der Nationalstaaten in Gesundheitsfragen weit ein. Die verschärften IGV sind das Reaktionsinstrument. Zusammen machen sie die WHO zur zentralen Steuerungsinstanz.
Denn in Kombination mit den Änderungen der IGV institutionalisiert das WHO-Pandemieübereinkommen die fatale Covid-Politik auf globaler Ebene, gemeinsam perpetuieren sie eine Politik der Dauer-Pandemiebereitschaft und greifen dabei tief in nationalen Kompetenzen ein.
Im Kern geht es im Pandemievertrag um nichts weniger als den Umbau des Gesundheitssystems unter dem „One Health“-Ansatz, um Eingriffe in Wirtschafts- und Patentrechte zugunsten der Pharmaindustrie, die Etablierung einer WHO-gesteuerten Logistik, um eine staatlich kontrollierte Kommunikation und Eingriffe in die Finanzsouveränität nebst Schaffung supranationaler neuer Gremien.
Parallel zum Pandemievertrag stellen die Änderungen der IGV eine ebenso große Gefahr für die gesundheitspolitische Souveränität Österreichs dar. So führen die IGV-Änderungen unter anderem zu einer Umwidmung der nationalen Gesundheits-systeme: Pandemien werden nicht mehr als Ausnahme, sondern als permanente Bedrohung definiert, was die Staaten zwingt, Ressourcen dauerhaft auf eine Pandemieprävention auszurichten – zulasten der regulären Gesundheitsversorgung für die eigene Bevölkerung. Besonders kritisch zu sehen ist darüber hinaus die massive Machtausweitung für den WHO-Generaldirektor, der durch die neue Kategorie „pandemic emergency“ weitreichende Notlagen ohne ausreichende rechtsstaatliche Kontrolle ausrufen kann.
Es gilt, diesen massiven Souveränitätsverlust in der Gesundheitspolitik abzuwenden. Was den Pandemievertrag betrifft, ist das Zeitfenster hierfür jedenfalls bis zur 79. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2026 offen. Denn bevor der WHO-Pandemievertrag zur Unterzeichnung und Ratifikation aufgelegt wird, muss das im WHO-Pandemieübereinkommen enthaltene „Pathogen and Access Benefit Sharing System (PABS)“-System als Teil des Vertragsannex verhandelt und von der World Health Assembly (WHA) angenommen werden. Das PABS-System zielt etwa auf den globalen Austausch von Pathogenen und genetischen Sequenzen ab, wobei die WHO eine globale Labor- und Datenhoheit für sich beansprucht. Der Annex birgt insgesamt die größte Gefahr für die nationale Souveränität, den Datenschutz, die Forschungs-hoheit und die Wirtschaftspolitik.
In Zusammenhang mit den Änderungen der IGV wurde zwar fristgerecht ein „Veto“ seitens der österreichischen Bundesregierung eingelegt, dies allerdings lediglich aus rein formalen Gründen. Es handelt sich also nicht um einen dauerhaften Widerspruch, sondern nur um einen „Stopp auf Zeit“. Um die gefährliche Machtverschiebung zugunsten einer nicht demokratisch legitimierten WHO – mit weitreichenden negativen Auswirkungen auf Grundrechte, nationale Gesundheitskompetenz und Souveränität – zu verhindern und die nationale Souveränität Österreichs in Gesundheitsfragen zu wahren, braucht es einen dauerhaften rechtswahrenden Einspruch Österreichs gegen die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, einen dauerhaften rechtswahrenden Einspruch Österreichs gegen diese gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO einzulegen und darüber hinaus alle gebotenen Schritte zu setzen, um ein Inkrafttreten des aktuellen WHO-Pandemie-abkommens samt Annex zu verhindern und dieses insbesondere bei der 79. Weltgesundheitsversammlung 2026 abzulehnen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.