624/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 20.11.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Christoph Steiner, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Stopp den Abgaben auf Trinkgeld – gerade in Zeiten der Teuerung braucht es Entlastung!

 

 

In Zeiten einer Rekordteuerungswelle und angesichts des schwarz-rot-pinken Belastungspaktes ist die Fortschreibung von sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflichten auf Trinkgelder, wenn auch im ‚neuen Gewand‘ der geplanten bundeseinheitlichen Pauschalierung, ein unzulässiger, ungerechter und unzumutbarer Griff des Staates in die Taschen von Arbeitnehmern in Dienstleistungsbranchen, belastet Betriebe weiterhin mit Bürokratie, befeuert den Fachkräftemangel – insbesondere in der Gastronomie- und Hotellerie.

 

Trinkgelder sind seit vielen Jahren steuerfrei – jetzt müssen sie auch zu 100 Prozent abgabenfrei gestellt werden: Das verbessert unmittelbar die finanzielle Situation der Arbeitnehmer. Es stärkt die Attraktivität von Berufen im Dienstleistungssektor und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Es vermeidet weiter unnötige Bürokratie für die Unternehmen und sorgt für echte Rechtssicherheit. Ein Ende der Beitragspflicht wird auch dem Wesen von Trinkgeld als finanzielles Dankeschön für guten Service gerecht. Das Trinkgeld ist eine Anerkennung des Kunden bzw. Gastes und gehört zu 100 Prozent den Menschen, die es sich durch ihre Leistung verdient haben. Die großzügige Trinkgeldkultur in Österreich darf nicht zum Stopfen von Löchern in der Staatskasse bzw. in der Sozialversicherung missbraucht werden.

 

Aus gutem Grund definiert das Einkommensteuergesetz (EStG) Trinkgeld eben nicht als Entgelt. Denn beim Trinkgeld handelt sich um eine persönliche, freiwillige Geste der Wertschätzung des Kunden bzw. Gastes für eine erbrachte Dienstleistung und nicht um einen Teil eines vertraglich vereinbarten Lohns. Schon gar nicht darf Trinkgeld als zu bewirtschaftende Einnahmequelle missbraucht werden, während die Regierung bei den eigenen Bürgern, den Leistungsträgern, bei den Senioren oder bei Familien spart und kürzt, während sie gleichzeitig das Füllhorn über Asylanten ausschüttet oder das Steuergeld der eigenen Bevölkerung im großen Stil und vielfach aus blindem Gehorsam gegenüber der EU ins Ausland exportiert.

 

Betroffen von der von sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflichten auf Trinkgelder sind Arbeitnehmer in zahlreichen Dienstleistungsbranchen. Vorgesehen sind unterschiedliche monatliche Pauschalbeträge, die als Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge dienen sollen. Für das Hotel- und Gastgewerbe liegt bereits ein Stufenmodell vor: Für Mitarbeiter mit Inkassotätigkeit sollen die Pauschalbeträge 2026 bei 65 €, 2027 bei 85 € und 2028 bei 100 € liegen. Wer weniger Trinkgeld bezieht, kann auf die Pauschale verzichten. Da die Höhe der Trinkgelder je nach Art des Betriebes – gehobene Gastronomie versus „Beisl ums Eck“ –, regionaler Lage und oder Saison starke Schwankungen aufweist, ist die Ungerechtigkeit bereits systemimmanent.

 

Darüber hinaus wird bei der Pauschalierung ein weiteres Mal zulasten der eigenen Bürger indexiert. Wenn es aber um Entlastungen geht, setzt die Regierung die Indexierung aus – wie unter anderem bei der Familienbeihilfe. Die steigenden Pauschalbeträge, wie sie in der Gastronomie- und Hotellerie bereits konkret vorgesehen sind, könnten naturgemäß zu Lohnforderungen als Ausgleich führen, was die Lohnnebenkosten weiter erhöht – insbesondere in Branchen mit Fachkräfte-mangel. Diese Kosten müssten letztlich an die Konsumenten weitergegeben werden, deren Kaufkraft durch die Inflation ohnehin im Sinken ist, während ihre Preissensibilität logischerweise steigt.

 

Die Umsetzung der geplanten Pauschalierungsregelungen ist darüber hinaus mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen, für Personalabteilungen und Lohnverrechnungsverantwortliche verbunden. Von der versprochenen Entbürokratisierung kann also keine Rede sein. Die Regierung sieht auch vor, dass die endgültige Festlegung der Pauschalen für die betroffenen Branchen durch die Sozialversicherung erfolgt.

 

Bis zur Neufestsetzung sollen alte Pauschalen gelten, und für Nachforderungen ist eine Verjährung vorgesehen. Das gilt allerdings nur, wenn bis Ende September 2026 für die betreffende Branche eine neue Pauschale festgesetzt wurde. Dieses Vorgehen schafft für die Betriebe erhebliche Rechtsunsicherheit– anstatt sie, wie behauptet wurde, zu beseitigen.

 

Die von der Regierung als soziale Verbesserung in Zusammenhang mit den künftigen Pensionen präsentierte Neuregelung der Trinkgeldpauschale führt zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie und aller Beschäftigten im Dienstleistungssektor, die von der geplanten Neuregelung ebenfalls betroffen sein werden.

 

Obwohl eine Erhöhung der Pensionsansprüche versprochen wird, ist der tatsächliche Nutzen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gering. Ein von der SPÖ selbst vorgebrachtes Beispiel zeigt, dass nach 30 Jahren Berufstätigkeit als Kellner bzw. Kellnerin die monatliche Pension um lediglich etwa 27 Euro steigt.[1] Diese geringe Erhöhung steht in keinem Verhältnis zu den sofortigen Abzügen, die für viele Beschäftigte eine spürbare finanzielle Einschränkung im Alltag bedeuten.

 

Insbesondere muss man diese Maßnahme im Kontext der jüngsten Pensionsraub-Politik der Regierung sehen. Angesichts des sogenannten „Nachhaltigkeits-mechanismus“, der Kürzungen und Verschärfungen im Pensionssystem ermöglicht, droht das Szenario, dass diese minimale Erhöhung durch künftige Maßnahmen wieder neutralisiert, wenn nicht sogar zum Verlustgeschäft wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die – neben der bestehenden Steuerfreiheit – die Abgabenbefreiung von Trinkgeldern zu 100 Prozent sicherstellt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://www.spoe.at/neue-trinkgeldregelung/#videotrinkgeldseltenheim (aufgerufen am 16.10.2025)