625/A XXVIII. GP

Eingebracht am 20.11.2025
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Paul Hammerl, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz der Tierärztinnen und Tierärzte (Tierärztegesetz-TÄG) geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz der Tierärztinnen und Tierärzte (Tierärztegesetz-TÄG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Berufsrecht der Tierärztinnen und Tierärzte geregelt wird (Tierärztegesetz – TÄG) BGBl. I Nr. 171/2021, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert:

 

§ 6 Abs. 2 Z 1 lautet:

 

(2)     Besondere Erfordernisse im Sinne des § 5 Abs. 2 sind:

1.      ein an der Veterinärmedizinischen Universität Wien oder einer anderen, nach dem Privathochschulgesetz – PrivHG, BGBl. I Nr. 77/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2024 eingerichteten Hochschule abgeschlossenes Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin oder ein an der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin nostrifizierter ausländischer Studienabschluss oder ein gemäß der Richtlinie 2005/36/EG gleichwertiger Ausbildungsnachweis, der gegebenenfalls mit den dort vorgesehenen Bescheinigungen versehen ist,

 

 

Begründung

 

Erst vor wenigen Tagen warnte die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) wieder eindringlich vor den Folgen der Ausweitung des bestehenden Tierärztemangels in Österreich[1] – eine Entwicklung, die sich seit Jahren abzeichnet und auf die seit Jahren hingewiesen wird. Der Präsident der Österreichischen Tierärztekammer, Mag. Kurt Frühwirth, sprach zum Beispiel Anfang des Jahres von „alarmierenden Hilferufen“ aus verschiedenen Regionen Österreichs. Besonders in der Nutztiermedizin drohe ein massiver Versorgungsengpass. Es müsse rasch gehandelt werden.[2] Die Stadt Wels interessiert sich seit langem für die Einrichtung eines Hochschulstudiums für Veterinärmedizin.[3] Die Tierärztekammer spricht sich laut Bericht der OÖN vom 4. September 2025 für private Ausbildungsangebote aus:

 

„Tierärzte würden nicht mehr im früheren Schema – 60 Stunden plus Bereitschaft – arbeiten wollen. Durch den Fachkräftemangel im Nutztierbereich sei flächendeckende Versorgung in manchen ländlichen Regionen nicht mehr möglich. Die Privatuni müsse keine Konkurrenz zur staatlichen Uni sein, das Angebot könne sich ergänzen.“[4]

 

Österreich verfügt bisher nur in der Bundeshauptstadt Wien über eine staatliche Veterinärmedizinische Universität.[5] Private Angebote auf der Grundlage des Privathochschulgesetzes fehlen bisher gänzlich. Mit dem Standort Wels könnte auch in Zentralraum Oberösterreich eine entsprechende Einrichtung und ein diesbezügliches Studienangebot gestartet werden.

 

Zu diesem Zweck soll das Tierärztegesetz entsprechend novelliert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.



[1]   https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251103_OTS0076/one-health-day-tieraerztinnen-als-tragende-saeule-des-one-health-konzeptes (aufgerufen am 20.11.2025)

[2]   https://www.regionews.at/newsdetail/OeTK_Praesident_Fruehwirth_
Tieraerztliche_Versorgung_in_Gefahr_%E2%80%93_Rasches_Handeln_ist_gefragt!-619987
(aufgerufen am 20.11.2025)

[3]   https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/wels-rechnet-sich-chancen-auf-veterinaermedizinische-universitaet-aus;art4,3866838 (aufgerufen am 20.11.2025)

[4]   https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/wie-eine-einzelne-gesetzeszeile-eine-veterinaeruni-in-wels-unmoeglich-macht;art4,4082049 (aufgerufen am 20.11.2025)

[5]   https://www.vetmeduni.ac.at/studium/studienangebot/diplomstudium-veterinaermedizin (aufgerufen am 20.11.2025)