Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert:
In § 205a Abs. 1 wird die Wortfolge „gegen deren Willen“ durch die Wortfolge „ohne deren Einverständnis“ ersetzt.