638/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.12.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
betreffend gewaltverherrlichenden Frauenhass als Symptom und Verstärker von Extremismus benennen und bekämpfen
BEGRÜNDUNG
Die Bekämpfung von Extremismus ist in Österreich seit Jahrzehnten ständiger Bestandteil der Sicherheitspolitik. In den vergangenen Jahren vervielfältigten sich die extremistischen Strömungen und wurden zum Teil gewalttätiger, das Radikalisierungspotenzial höher.
Besonders rasant stiegen in den letzten Jahren die extreme Gewaltverherrlichung sowie ein gewaltbereiter, extremistischer Frauenhass.
Während dies bei rechtsextremen und islamistischen Ideologien oftmals inhärenter Teil der Weltanschauung war und ist, sickert der Frauenhass über vielfältige Wege in den Mainstream. Besonders bei jungen Männern in Online-Foren ist dieses Phänomen weit verbreitet. In der sogenannten „Manosphere“ schließen sich Männerrechte-Aktivisten, Pick-Up artists und Incels zusammen. In der „Incel-Community“ (Involuntary Celibate – also unfreiwillige sexuelle Enthaltsamkeit) schließen sich heterosexuelle Männer zusammen, die sich als Opfer einer liberalisierten Welt sehen, in der Frauen zu viele Freiheiten bei der Partnerwahl zukommen und sich diese nur für gängigen Idealen entsprechende Männer als Partner entscheiden. Dies entspräche nicht ihrem ihnen zustehende Grundrecht auf eine (Sexual-)Partnerin, das ihnen verwehrt wird. Damit begründen sie ihren Hass auf Frauen und entsprechende Gewaltfantasien. In den fremdenfeindlich aufgeladenen Debatten wird die Schuld auf die Globalisierung und den „Multikulturalismus“ geschoben.
Diese Kultur wird auch durch „Celebrity-Influencers“ wie Andrew Tate weiter vorangetrieben. Der ehemalige Kickboxer hat mehr als 10 Mio. Follower auf unterschiedlichen Social Media Plattformen und verbreitet über diese frauenverachtenden Ansichten über Vergewaltigungen, Beziehungen und traditionellen Geschlechterrollen.
Dieser gewaltverherrlichende Frauenhass ist zunehmend also nicht nur ein Symptom extremistischer Organisationen, sondern wird auch immer mehr zum Treiber von extremistischer Radikalisierung.
Erstmalig stufte deshalb Kanada 2023 einen Frauenmord als terroristischen Akt ein. Ein damals 17-Jähriger hatte 2020 eine Frau in einem Massagesalon in Toronto erstochen und eine weitere schwer verletzt.[1]
Auch eine Expertenausarbeitung der britischen Regierung, empfahl, dass gewaltbereite Misogynie als Nährboden des Extremismus behandelt werden sollte.[2]
Es zeigt sich ein klarer Handlungsbedarf. Die zunehmende gewaltorientierte Frauenfeindlichkeit sollte als extremistische Strömung anerkannt und entsprechend behandelt werden. Durch die Aufnahme in den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht könnten die ersten Grundlagen dafür gelegt werden. Als nächster Schritt sollte auch überprüft werden, inwiefern frauenfeindlich motivierte Morde oder schwere Gewalttaten – ähnlich wie in Kanada – als terroristische bzw. extremistische Straftaten klassifiziert werden können.
Der Präventionsarbeit bei jungen Männern und Burschen kommt in der Bekämpfung eine besonders wichtige Rolle zu und diese benötigt deshalb einen weiteren Ausbau der finanziellen Mittel.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, gewaltbereiten Frauenhass und Misogynie als Extremismusform zu bewerten. Eine Phänomenbeschreibung sowie ein aktuelles Lagebild sollte im Verfassungsschutzbericht der kommenden Jahre aufgenommen werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für
Inneres, die Bundesministerin für Justiz sowie die Bundesministerin für Soziales,
aufgefordert, die Männer- und Burschenarbeit weiter auszubauen und durch eine Basisfinanzierung inklusive jährlicher Valorisierung zu stärken, um dem Phänomen entgegen zu wirken.
Zuletzt wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und die Bundesministerin für Justiz, aufgefordert zu prüfen, inwiefern frauenfeindlich motivierte Morde oder schwere Gewalttaten als terroristische oder extremistische Strategien klassifiziert werden können.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.