639/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.12.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
betreffend keine Abstriche bei Menschenrechten und Völkerrecht im Rüstungsexport
BEGRÜNDUNG
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine 2022 sind die weltweiten Verteidigungsbudgets massiv angestiegen. Entsprechend steigt auch die Produktion und der Export sicherheitsrelevanter Güter bzw. von Rüstungsgütern durch österreichische Unternehmen. Mit den wachsenden Exportzahlen nimmt jedoch auch die Klage der Unternehmen über aus ihrer Sicht zu lange Genehmigungsverfahren zu. Zwei besonders medienwirksame Fälle betrafen das Unternehmen Steyr Arms: geplante Exporte nach Tunesien und in den Irak scheiterten mangels rechtzeitiger Genehmigung. Die Branche fordert deshalb raschere Verfahren.[1] Auf den ersten Blick erscheinen diese Anliegen vielleicht nachvollziehbar: Wenn große Aufträge platzen, können Arbeitsplätze gefährdet sein.
Die Bundesregierung plant vor diesem Hintergrund eine Reform des Kriegsmaterialgesetzes, mit der insbesondere „schnelle Verfahren“ in den Vordergrund gerückt werden sollen.[2] Und während es für die österreichische und europäische Souveränität von Bedeutung ist, dass diese Hersteller im Inland angesiedelt sind – nicht zuletzt, weil sie zahlreiche hochwertige Arbeitsplätze sichern - bleibt bei diesem Anliegen gänzlich unberücksichtigt, warum die Verfahren derzeit Zeit benötigen und weshalb dies sicherheitspolitisch notwendig ist.
Die internationale Lage ist heute deutlich instabiler und gewalttätiger als noch vor einem Jahrzehnt. Laut dem aktuellen Bericht des Osloer Friedensforschungsinstituts PRIO verzeichnete die Welt im vergangenen Jahr so viele Kriege und bewaffnete Konflikte wie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr: In 36 Staaten wurden insgesamt 61 Konflikte dokumentiert, vielfach mit parallel verlaufenden Auseinandersetzungen.[3] Konfliktlinien sind zunehmend unübersichtlich; Akteure agieren verdeckt, im Rahmen von Stellvertreterkriegen oder in wechselnden Allianzen. Endverbraucher- oder Endverbleibszertifikate reichen daher oftmals nicht mehr aus, um den tatsächlichen Empfänger einer Lieferung verlässlich zu identifizieren. Eine scheinbar stabile Lage kann sich binnen kürzester Zeit dramatisch verändern – das gesamte System ist extrem volatil.
Hinzu kommt die fortschreitende Technologisierung moderner Kriegswirtschaften. Die russische Kriegswirtschaft etwa ist mittlerweile in weiten Teilen auf militärische Nutzung ausgerichtet. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen militärischen und nicht-militärischen Gütern; selbst zivile Komponenten können rasch militärisch umfunktioniert werden.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend aber nicht weniger beunruhigend, dass österreichische Produkte wiederholt in unerwünschten Händen auftauchen. In den letzten Jahren wurden etwa Berichte bekannt über Rotax-Motoren in russischen Kampfdrohnen[4], Glock-Pistolen bei Huthi-Milizen[5] oder Zielfernrohre von Swarovski bei russischen Streitkräften[6]. Zum Teil gelangte diese Ausrüstung völlig legal in den Endverbrauch, zum Teil über komplizierte Weiterexporte und illegale Sanktionsumgehungen und zum Teil auch über den florierenden Schwarzmarkt rund um Konflikte, die lange nach einem Export ausbrachen.
Diese Fälle sind nicht nur neutralitätsrechtlich relevant; sie stellen darüber hinaus eine direkte Bedrohung für unsere eigene Sicherheit sowie für österreichische Soldat:innen dar, etwa beim Schutz internationaler Handelsrouten im Roten Meer. Nicht zuletzt gibt es auch zahlreiche internationale Vorgaben – etwa Art. 6 und 7 des Arms Trade Treaty (Waffenhandelsvertrag) – die es einzuhalten gilt. Besteht auch nur das Risiko, dass die Waffen für die Erleichterung oder Begehung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte verwendet werden könnten, darf nicht exportiert werden.
Nicht zuletzt wegen der österreichischen Kandidatur für einen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, muss das österreichische Engagement im Bereich des humanitären Völkerrechts gestärkt und ausgebaut, statt durch Deregulierungs-maßnahmen ausgehöhlt, werden.
Um sich den globalen Veränderungen anzupassen, braucht der österreichische Rüstungsexport deshalb eine grundlegende Prinzipienumkehr: Weg vom derzeit vorherrschenden Ansatz, wonach Exporte lediglich nicht im Widerspruch zu unseren außenpolitischen Interessen stehen dürfen und hin zu einem aktiven Prinzip, dass österreichische Rüstungsexporte unsere sicherheits- und außenpolitischen Interessen tatsächlich stärken müssen. Genehmigungen sollen damit nicht nur Risiken minimieren, sondern strategisch die Sicherheit, die Menschenrechte und das Leben von Zivilisten in Konflikten stärken und schützen. Diese Neuausrichtung setzt jedoch voraus, dass verlässliche Beurteilungen über Endverbleib, Stabilität der Empfängerstaaten und geopolitische Konsequenzen weiterhin sorgfältig und tiefgehend erfolgen.
Die hohen rechtlichen Hürden für Waffenexporte, insbesondere das Verbot, bewaffnete Konflikte zu unterstützen, sowie die zwingende Beachtung der Menschenrechte sind unverzichtbar. Sie müssen bestehen bleiben und dürfen durch den Wunsch nach „schnellen Verfahren“ keinesfalls ausgehöhlt werden.
Ein beschleunigtes Verfahren für Rüstungsgüter kann daher nur verantwortungsvoll umgesetzt werden, wenn es gleichzeitig mit verstärkten Kontrollen, insbesondere im Bereich von Dual-Use-Gütern sowie Sport- und Jagdausrüstung, einhergeht. Um Sanktionsumgehungen, verschleierte Weiterexporte oder militärische Exporte unter dem Titel „Dual Use“ zu verhindern, braucht es systematische Unternehmensprüfungen für große Exporteure militärisch relevanter Güter sowie gezielte Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von Endverbleibs- und Endverbrauchserklärungen.
Darüber hinaus sollte im Zuge der Reform auch bewertet werden, aus welchen Quellen Österreich selbst sicherheitsrelevante Technologie und Ausrüstung bezieht. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die eigene Souveränität tatsächlich gewahrt bleibt und keine Unternehmen unterstützt werden, deren Technologien maßgeblich zu Völker- oder Menschenrechtsverletzungen beitragen oder daran Geld verdienen.
Im Gleichschritt mit einer verantwortungsvollen Gestaltung von Exportregelungen braucht es schließlich einen verstärkten außenpolitischen und diplomatischen Einsatz Österreichs und der Europäischen Union, um weltweite Konflikte einzudämmen und ihre Ursachen nachhaltig zu adressieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für Wirtschaft, die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert eine Prinzipienumkehr in den österreichischen Rüstungsexporten umzusetzen. Rüstungsgüter und sicherheitsrelevante Technologien dürfen nur exportiert werden, wenn sie die außenpolitischen Interessen Österreichs und die Sicherheit des Landes, die Menschenrechte und das Leben von Zivilisten in Konflikten schützen und stärken.
Die Einhaltung von Völker- und Menschenrechten hat dabei uneingeschränkt gewährleistet zu bleiben und darf durch Beschleunigungs- oder Reformvorhaben nicht geschwächt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.
[1] https://www.derstandard.at/story/3100000291790/ruestung-made-in-austria-warum-oesterreichs-waffenlobby-auf-schnellere-exporte-draengt
[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/I/323/fname_1726374.pdf
[3] https://orf.at/stories/3396503/
[4] https://www.derstandard.at/story/3000000183261/was-wurde-aus-den-oesterreichischen-motoren-in-russischen-drohnen-in-der-ukraine
[5] https://www.derstandard.at/story/3000000288407/wie-glock-pistolen-aus-oesterreich-zur-huthi-miliz-im-jemen-gelangten
[6] https://www.derstandard.at/story/3000000283386/zielfernrohre-von-swarovski-firma-landeten-vor-kriegsbeginn-bei-russischem-militaer