640/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 11.12.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten David Stögmüller, Agnes-Sirkka Prammer, Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen, Menschenrechte gelten für alle!

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die 46 Mitgliedstaaten des Europarats haben einstimmig die Empfehlung des Ministerkomitees zur Gleichberechtigung von Inter*-Personen angenommen. Damit entsteht das bislang umfassendste europäische Rahmenwerk zum Schutz der Menschenrechte von Inter*-Personen.

Der 7. Oktober 2025 stellt einen historischen Meilenstein für die Menschenrechte von Inter*-Personen in Europa dar: An diesem Tag hat das Ministerkomitee des Europarats einstimmig die Empfehlung zur Gleichberechtigung von Inter*-Personen (CM/Rec(2025)7) verabschiedet.

Mit der verabschiedeten Empfehlung erhalten die Regierungen präzise Leitlinien zur Gestaltung von Gesetzen und Richtlinien, wie beispielsweise nicht einvernehmliche medizinische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten und zu gewährleisten, dass medizinische Maßnahmen erst dann erfolgen, wenn die betroffene Person selbst darüber entscheiden kann. Die Empfehlungen des Europarates fordern außerdem Maßnahmen zu setzen, die intergeschlechtliche Personen vor jeglicher Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung in allen Lebensbereichen schützen sollen. Darüber hinaus wird eine Entschädigungs-regelung in den Empfehlungen des Europarats vorgesehen, um den betroffenen Personen eine angemessene Wiedergutmachung zu gewährleisten.[1]

In vielen Ländern weltweit werden intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche ohne ihre vorherige, umfassend informierte und persönliche Zustimmung medizinischen Eingriffen an ihren Geschlechtsmerkmalen unterzogen. Die physischen und psychischen Belastungen, die mit diesen Verletzungen ihrer Menschenrechte verbunden sind, können die Betroffenen oft ein Leben lang begleiten.

Anfang 2020 forderte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Österreich auf, nicht notwendige und nicht konsensuelle medizinische Eingriffe und Behandlungen an Kindern zu verbieten. Er hielt explizit fest, dass es sich dabei um eine "schädliche Praxis" handle und verwies auf die Ausführungen des UN-Ausschusses gegen Folter (CAT) aus 2015.[2] Bereits 2015 wurde Österreich vom CAT für derartige Praktiken gerügt. Der CAT stufte diese Eingriffe als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen im Sinne der UN-Antifolterkonvention ein.[3] Außerdem hält die Volksanwaltschaft fest: „Geschlechtsverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen sind massive Menschenrechts-verletzungen“.

Zudem hebt der LGBTIQ+ Gesundheitsbericht 2022 hervor, dass viele interge-schlechtliche Menschen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind, wie der Pathologisierung ihres Körpers, medizinischen Eingriffen ohne vorherige, umfassende und informierte Zustimmung sowie der Verletzung ihrer körperlichen Unversehrtheit. Geschlechtsnormierende und kosmetische Eingriffe können zu Folgeoperationen, lebenslangen Hormonbehandlungen und gesundheitlichen Problemen führen. Dadurch entstehen viele gesundheitliche Bedürfnisse, die erst durch diese normativen Eingriffe verursacht wurden.[4]

Es gilt Maßnahmen zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor nicht notwendigen medizinischen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen zu setzen und die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Personen zu schützen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie werden ersucht, Maßnahmen zu setzen, um intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche und ihre körperliche Unversehrtheit wirksam vor medizinischen Eingriffen zu schützen, die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden. Neben den notwendigen Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen gilt es, mögliche Rechtslücken zu schließen. Für inter* Personen soll zudem eine Entschädigungsregelung geschaffen werden, die sicherstellt, dass Betroffene, die medizinischen Eingriffen oder Behandlungen ausgesetzt waren, durch die ihre Rechte verletzt wurden, eine angemessene und wirksame Form der Wiedergutmachung erhalten. Weiters soll die Bundesregierung sich auf europäischer und internationaler Ebene für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Rechte intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher einsetzen sowie entsprechende menschenrechtliche Standards aktiv fördern, die im Beschluss des Europarates empfohlen wurden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft vorgeschlagen.



[1] https://www.coe.int/en/web/portal/-/council-of-europe-adopts-landmark-recommendation-on-equal-rights-for-intersex-persons

[2] Der UN-Ausschuss fordert Österreich in UN. Dok. CRC/C/AUT/C0/5-6 (Jänner2020), Abs. 27 auf: "Prohibit the performance of unnecessary medical or surgical treatment on intersex children where those procedures may be safely deferred until children are able to provide their informed consent".

[3] UN Dok. CAT/C/AUT/C0/6, Abs. 45; vgl. auch FRA, The Fundamental Rights Situation of Intersex People (04/2015), abrufbar auf https:/lfra.europa.eu/sites/default/files/fra uploads/fra-2015-focus-04-intersex en.pdf und Europarat, lssue Paper Human Rights and Intersex People, 2015/2017, https://rm.coe.int/16806da5d4.

 

[4] LGBTIQ+ Gesundheitsbericht 2022, S. 43f