642/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.12.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten David Stögmüller, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend keine Strafverfolgung für Pride-Organisator:innen
BEGRÜNDUNG
Anfang Oktober 2025 hat in der zweitgrößten Stadt Ungarns Pécs eine Pride-Parade, trotz der rechtlich schwierigen Lage in dem EU-Mitgliedsstaat, stattgefunden. Die mediale Berichterstattung spricht von zirka 7000 bis 8000 Teilnehmer:innen, die mit ihrer Teilnahme ein Zeichen für die LGBTIQ+-Community und vor allem für die Freiheit setzen wollten. Die Polizei in Pécs hat die Pride im September verboten und dieses Verbot wurde auch von dem obersten Rechtssprechungsorgan in Ungarn bestätigt.
Géza Buzás-Hábel, Veranstalter der Parade und Direktor des Diverse Youth Network erklärte, dass Menschen aus verschiedenen Gründen an der Demonstration teilnahmen: „Es geht jetzt nicht nur um Pride. Es geht nicht nur um die LGBT-Community. Es geht jetzt vor allem um Freiheit“, so seine Aussage in einem Pressegespräch.
Trotzdem wurde der Hauptorganisator Buzás-Hábel am 28. Oktober 2025 polizeilich vorgeladen. Er bestätigte, die Veranstaltung organisiert zu haben, betonte jedoch, kein Unrecht begangen zu haben. Im Verhör verwies er auf sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das durch Artikel 12 Grundrechtecharta geschützt ist. Die Polizei registrierte ihn offiziell, nahm Fingerabdrücke und Fotos auf. Das Verfahren könnte mit bis zu einem Jahr Haft enden. Erstmals in der EU-Geschichte wird, nach Einschätzung von ILGA Europe, einem queeren Dachverband auf europäischer Ebene, jemand strafrechtlich verfolgt, nur weil er eine Pride-Parade organisiert hat. Im Fall einer Verurteilung wäre Buzás-Hábel nicht nur vorbestraft, sondern würde auch seine Lehrbefugnis verlieren. Für ILGA Europe ist klar: Die ungarische Regierung macht Gézas Fall zum Exempel. Die Botschaft lautet, so der LGBTIQ+-Verband, unmissverständlich: Wer friedliche Proteste anmeldet, setzt seine Freiheit und seine Existenz aufs Spiel.
Seit April 2025 ist in Ungarn ein neues Gesetz in Kraft, das öffentliche Kundgebungen deutlich erschwert. Es wurde mit der Regierungsmehrheit der Fidesz-Partei durchgesetzt und erlaubt unter anderem das Verbot von Demonstrationen, selbst wenn keine konkrete Sicherheitsbedrohung vorliegt. Menschenrechts-organisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch oder das Ungarische Helsinki-Komitee kritisieren die Regelung als Angriff auf demokratische Grundrechte.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten und die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie, werden ersucht, sich gegenüber ihren ungarischen Amtskolleg:innen sowie auf EU-Ebene mit Nachdruck für die Wahrung von Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit einzusetzen, dies insbesondere gegenüber der ungarischen Regierung in Bezug auf den Fall von Géza Buzás-Hábel zu thematisieren und den sofortigen Stopp der staatlichen Verfolgung zu verlangen, sowie im Artikel 7 Verfahren gegen Ungarn endlich schärfere Sanktionen bis hin zum Verlust des Stimmrechts Ungarn einzufordern. Außerdem sollen zivilgesellschaftliche Organisationen in Ungarn, insbesondere jene, die im LGBTIQ+-Bereich und für demokratische Grundrechte tätig sind, durch bestehende Förderinstrumente der österreichischen Außen- und Europapolitik gezielt unterstützt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft vorgeschlagen.