644/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.12.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
betreffend Erhöhung der militärdiplomatischen Präsenz in Rumänien
BEGRÜNDUNG
Rumänien ist angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre zu einem der strategisch wichtigsten Länder im östlichen EU- und NATO-Raum geworden. Die unmittelbare Nachbarschaft zur Ukraine, die Präsenz zahlreicher multinationaler Verteidigungsstrukturen und die laufende sicherheitspolitische Aufwertung der Schwarzmeerregion machen Rumänien zu einem zentralen Partner europäischer Sicherheits- und Verteidigungskooperation.
Bei den hybriden Bedrohungen aus Russland sind Rumänien und Moldau besonders exponiert – und genau das macht sie aus österreichischer Sicht sicherheitspolitisch relevant: Russland kombiniert Cyberangriffe (auch gegen staatliche Strukturen und im Umfeld von Wahlen), Desinformation/Influence-Operations (zur Polarisierung, zur Untergrabung von Vertrauen in Institutionen und pro-europäische Politik) und Sabotage-/Störaktionen gegen kritische Infrastruktur und sensitive Logistikknoten im Schwarzmeerraum. Parallel kommt es immer wieder zu Eskalationen an den Grenzen zur Ukraine – etwa Drohnen-/Luftraumvorfällen und maritimen Zwischenfällen im Schwarzen Meer –, die zwar unterhalb der Schwelle eines offenen NATO-Konflikts blieben, aber dauerhaft Unsicherheit erzeugen. Diese Muster strahlen in den gesamten EU-Raum aus (Informationsräume, Cyber-Sicherheitslage, Schutz kritischer Infrastruktur) und betreffen Österreich indirekt über europäische Resilienz, wirtschaftliche Verflechtungen und die gemeinsame Sicherheitsarchitektur.
Österreich verfügt zwar über einen zuständigen Militärattaché für Rumänien, Moldau und Bulgarien – dieser ist jedoch als “Roving”-Attachée in Wien stationiert und nicht an der österreichischen Botschaft in Bukarest. Damit fehlt vor Ort eine unmittelbare militärdiplomatische Ansprechperson, die in sicherheitspolitisch sensiblen Situationen schnell, direkt und operativ eingebunden ist. Auch der Erhalt und Aufbau von militärdiplomatischen Beziehungen auf ministerieller Ebene, sowie der Ebene der Streitkräfte, ist dadurch nur eingeschränkt möglich.
Angesichts der sicherheitspolitischen Verschärfung in Osteuropa, der zunehmenden Notwendigkeit bilateraler militärischer Kooperation sowie der Dynamik multinationaler Projekte – etwa in den Bereichen Luftraumüberwachung, Cyberabwehr, Grenzsicherheit und Logistik – aber auch dem Bau Europas größter NATO-Basis in Constanța, ist eine physische Präsenz vor Ort essenziell.
Eine Entsendung des Militärattachés nach Bukarest würde:
Gerade im Lichte der jüngsten Ereignisse des russischen Angrifskrieges auf die Ukraine, welcher an der EU-Außengrenze, aber auch in EU Mitgliedstaaten wirkt, der erhöhten militärischen Dynamik im Schwarzmeerraum und der wachsenden Bedeutung europäischer Resilienz, ist es notwendig, dass Österreich seine militärdiplomatische Präsenz entsprechend anpasst. Ein Militärattaché im Gastland ist gerade bei sicherheitspolitisch relevanten Ländern üblich und ermöglicht eine deutlich effizientere sicherheitspolitische Zusammenarbeit.
Die Stationierung in Wien wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Um eine zeitgemäße und professionelle sicherheitspolitische Vertretung Österreichs zu gewährleisten, ist eine Entsendung des Attachés an die österreichische Botschaft in Bukarest notwendig.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, den für Rumänien, Moldau und Bulgarien zuständigen Militärattaché künftig an die österreichische Botschaft in Bukarest zu entsenden und dort dauerhaft zu stationieren.
Dies soll sicherstellen, dass Österreich seine militärdiplomatische Präsenz stärkt, sicherheitspolitische Entwicklungen im rumänischen und regionalen Umfeld besser beurteilen kann und die bilaterale militärische Zusammenarbeit auf zeitgemäßem Niveau weiterentwickelt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.